HSH Nordbank AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 23. März 2018 eine Geldbuße in Höhe von 94.000 Euro zulasten der HSH Nordbank AG festgesetzt.
Dem Bußgeldbescheid lag ein Verstoß gegen § 37v Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 37y Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung (a.F.) zugrunde. Die HSH Nordbank AG hatte nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in Absatz 2 genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Vtion Wireless Technology AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 8. November 2017 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Vtion Wireless Technology AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Vtion Wireless Technology AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat am 26. Januar 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
Bank of America Corporation: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 23. April 2018 eine Geldbuße in Höhe von 1,34 Millionen Euro gegen die Bank of America Corporation festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung beziehungsweise §§ 38 und 39 WpHG neue Fassung zugrunde. Die Bank of America Corporation hatte Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und (Finanz-) Instrumente nicht rechtzeitig abgegeben.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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