7ORCA Asset Management AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
1. Grundlagen des Unternehmens
1.1. Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit
Die 7orca Asset Management AG (7orca) ist ein Finanzdienstleistungsinstitut iSd KWG, das vornehmlich Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung für institutionelle Anleger erbringt. Folgende Finanzdienstleistungen sind der Gesellschaft gemäß Genehmigung der BaFin vom 22.11.2017 gestattet:
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Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) |
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Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 a KWG) |
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Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) |
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Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG). |
Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und qualifiziert nicht als CRR-Institut. Sie darf auch nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln.
Die Gesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) zugeordnet.
1.2. Strategie der Gesellschaft
Die Geschäftsleitung, das Portfolio Management und das Quantitative Research von 7orca verfügen über langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Implementierung quantitativer Investmentprozesse. Die Gesellschaft verfolgt ein fokussiertes und spezialisiertes Geschäftsmodell. So bietet 7orca im Wesentlichen zwei Dienstleistungen an:
• Lösungen zur Steuerung von Währungsrisiken
Währungsrisiken nehmen in institutionellen Portfolien weiterhin zu. Haupttreiber dieser Entwicklung sind sowohl das langfristig niedrige und teilweise negative Zinsumfeld im Euro- Raum als auch das Streben nach einer globalen Diversifikation. Unter „Currency Overlay Management“ wird die individuelle Steuerung bestehender Währungsrisiken institutioneller Kunden zusammengefasst. Hauptsächlich unterscheidet man zwischen passiven (konstante Sicherungsquote) und aktiven (dynamische Steuerung der Sicherungsquote) Currency Overlay Lösungen. Die Umsetzung erfolgt dabei ausschließlich in spezialisierten Segmenten der bestehenden Fondsinfrastruktur des Investors.
• Strategien zur Erschließung der Volatilitätsrisikoprämie
Die Volatilitätsrisikoprämie ist für institutionelle Kunden eine etablierte, alternative Risikoprämie. Mit der Vega-Strategie bietet 7orca eine globale multi-Asset Short Volatility-Strategie an, die sowohl als Publikumsfonds als auch als Spezialfondsmandat umgesetzt werden kann. Die Gesellschaft bietet mit 7orca Vega Return und 7orca Vega Income zwei Publikumsfonds mit unterschiedlichen Ausgestaltungen und Anlageprofilen an.
7orca bietet hauptsächlich die Finanzportfolioverwaltung für Spezialfondsmandate und Publikumsfonds an. Adressaten der Dienstleistungen sind dabei regelmäßig Kapitalverwaltungsgesellschaften, die typischen Fondsinvestoren sind institutionelle Anleger wie Versicherungen, Versorgungswerke, Pensionskassen und Family Offices.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Nahezu das Gesamtjahr 2020 stand im Zeichen der Covid-19 Pandemie und den hieraus resultierenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Folgen. Die enormen Unsicherheiten in nahe-zu allen Lebensbereichen sorgten im Frühjahr für einen bisher ungekannten Einbruch der globalen Finanzmärkte sowie einem ausgeprägten Anstieg der Volatilität. Im Laufe des Berichtsjahres konnten sich die Märkte jedoch erholen und endeten auf Gesamtjahressicht positiv.
Der MSCI World Index verzeichnete eine Jahres-Performance von +16,45 %, erlitt jedoch unterjährig einen Verlust von ca. -34 %. Die Volatilität stieg im Frühjahr um 563,11 % (VIX) an und erreichte somit Werte ähnlich des Krisenjahrs 2008.
Die Währungsmärkte zeigten sich zum Ausbruch der Covid-19 Pandemie ebenfalls deutlich volatil. Der EUR/USD Wechselkurs schwankte im Februar und März des Berichtsjahres zwischen 1,07 und 1,10. Im weiteren Jahresverlauf erfuhr der USD eine deutliche Abwertung gegenüber dem EUR. So stieg der EUR/USD Wechselkurs bis zum Jahresende auf 1,22163.
2.2. Geschäftsverlauf
2020 war das dritte volle Geschäftsjahr für die Gesellschaft. Die besondere Herausforderung lag hier in der konsequenten Fortführung des ambitionierten Wachstumskurses bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Covid-19 Pandemie und ihrer Auswirkung auf die gesteuerten Strategien. Zugleich mussten auch die Marketing- und Vertriebsstrategie an ein deutlich verändertes Umfeld angepasst werden.
Die Assets under Management (AuM) konnten im Berichtsjahr erfolgreich um ca. EUR 2,8 Mrd.(+140 %) auf EUR 4,8 Mrd. gesteigert werden. Maßgeblich hierfür war die Mandatierung mit einer groß-volumigen Currency Overlay Strategie durch eine deutsche Versicherung. Dieses Mandat wurde im Rahmen einer Ausschreibung gewonnen. Die Implementierung des Mandates sieht ein stufenweises Vorgehen vor, bei dem die erste Stufe im Oktober 2020 erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Die wichtigsten Parameter für den aktuellen und zukünftigen Erfolg der Gesellschaft sind die erzielte Performance und der daraus resultierende Performance Track Record:
• Currency Overlay Management
Das Hauptwährungspaar im Currency Overlay ist der EUR/USD Wechselkurs, welcher einen Anteil von über 60 % der gesteuerten Währungspaare über alle Mandate hinweg einnimmt. DerUSD hat gegenüber dem EUR im Berichtsjahr ca. 9 % verloren. Mittels des Currency Overlay Investmentprozesses konnten die Verluste deutlich reduziert und die Kunden der Gesellschaft vor Währungsverlusten weitreichend geschützt werden.
• 7orca Vega Return und 7orca Vega Income
Der 7orca Vega Return Publikumsfonds verfolgt eine globale, über Anlageklassen diversifizierte Short Volatility-Strategie. 2020 war für alle Fonds, die einen Short Volatility-Ansatz verfolgen, ein sehr herausforderndes, vergleichbar mit 2008. Der 7orca Vega Return Publikums-fonds (institutionelle Anteilsklasse) verzeichnete eine Jahres-Performance von -2,5 %. Trotz des negativen absoluten Ergebnisses hob sich die Strategie im Mitbewerbervergleich sehr positiv hervor. Sowohl das effektive Risikomanagement in der Krise als auch die Möglichkeit an dem erhöhten Volatilitätsniveau zu partizipieren verschafften der Strategie im Vergleich zu den Mitbewerbern Vorteile.
Der in 2019 aufgelegte 7orca Vega Income Fonds erzielte 2020 mit 1,5 % ein positives absolutes Ergebnis. Diese erfreuliche Bilanz resultierte aus dem Anlageuniversum aus Anleihen und Währungen. Aktien zählen im Gegensatz zum 7orca Vega Return nicht zu den Basiswerten dieser Strategie.
3. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
3.1. Ertragslage
Die einzige Ertragsquelle von 7orca sind durch Kunden bezahlte Provisionen (Management Fees).
Determinanten der Ertragslage sind demnach das verwaltete Vermögen, der Zeitpunkt des Mandatsstarts/Investitionszeitpunkt in die Publikumsfonds und die vereinbarte Gebühr. Analog zu den Mandatserteilungen sind die Erträge der Gesellschaft von Monat zu Monat kontinuierlich gestiegen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde nach Berücksichtigung von Anlegerrückvergütungen ein Provisionsüberschuss in Höhe von TEUR 2.179 erzielt (Plan: TEUR 2.840) und gegenüber dem Vorjahr um 15 % gesteigert. Die 23 %-Abweichung gegenüber dem Plan lässt sich vor allem durch ein nahezu ausgebliebenes Neukundengeschäft im ersten Halbjahr erklären.
Im Berichtsjahr beliefen sich die Kosten auf ca. TEUR 2.525 und liegen somit ca. 5 % unter den Plankosten. Somit erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von TEUR 346 (Vorjahr: TEUR 410).
Nach planmäßiger Entnahme aus dem zur Verfügung gestellten Genussrechtskapital beläuft sich der gesamte Bilanzverlust seit Gründung der Gesellschaft auf TEUR 790, wobei auf das Geschäftsjahr 2020 ein Verlust in Höhe von TEUR 78 entfällt. Die Anlaufverluste der Gesellschaft konnten somit deutlich reduziert werden.
3.2. Finanzlage
Der Geschäftsplan der Gesellschaft sieht Anlaufverluste vor. Die Finanzierung dieser Verluste wird aus dem Eigenkapital und den eigenkapitalnahen Instrumenten (Genussrechte) getragen. Kreditlinien oder eine ähnliche Fremdkapitalaufnahme bestehen nicht.
Die Liquiditätslage der Gesellschaft war über das gesamte Geschäftsjahr 2020 hinweg positiv. Die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die kurzfristigen liquiden Mittel der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 724.
3.3. Vermögenslage
Das Vermögen der Gesellschaft besteht zum Großteil aus Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 761 und Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 659. Weitere Vermögenswerte sind die Sachanlagen, die immateriellen Anlagewerte, die sonstigen Vermögensgegenstände und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in einer Gesamthöhe von TEUR 204.
Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet.
4. Finanzielle Leistungsindikatoren
Der bedeutendste Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gesellschaft ist der Jahresüberschuss. Dieser fiel im Betrachtungszeitraum mit TEUR 346 negativ aus, verringerte sich jedoch gegenüber dem Vorjahr um 16%. Die ambitionierte Planung für das Geschäftsjahr 2020 sah einen ausgeglichenen und leicht positiven Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 175 vor. Die Ist-Plan-Abweichung lässt sich sehr klar mit den Auswirkungen der Cobid-19 Pandemie in der ersten Jahreshälfte erklären.Die vernehmliche Zurückhaltung der Kunden und die schwierige Kapitalmarktsituation haben zu einer deutlichen Verzögerung des Neugeschäfts und anlog dazu einer klaren Verschiebung der Erträge in das zweite Halbjahr geführt.
5. Prognosebericht
5.1. Grundsätzliches
Die Covid-19 Pandemie hat in der Asset Management Branche einige schon länger vorhandene Entwicklungen beschleunigt. So ist die Digitalisierung in der Wertschöpfungskette merklich vorangeschritten. Digitale Vertriebs- und Marketingstrategien, individuelle Video Meetings und neu ausgerichtete Präsentationen sind in der Neukundengewinnung elementare Bestandteile geworden. Interaktive Reporting- und Visualisierungsmöglichkeiten verbessern die Client-Experience unserer Bestandskunden. Auch im Portfolio Management hat sich der starke Trend zu STP-Prozessen und einer grundsätzlich weiter voranschreitenden Digitalisierung beschleunigt.
5.2. Currency Overlay Management
Die Unternehmensführung sieht weiterhin eine hohe Nachfrage nach den angebotenen Currency Overlay Dienstleistungen. Der weiter anhaltende Trend zur globalen Diversifikation führt zu einer weiteren Professionalisierung institutioneller Kunden im Währungsmanagement. Sowohl im passiven als auch im aktiven Currency Overlay sieht die Gesellschaft großes Wachstumspotenzial.
5.3. Short Volatility Strategien
Die Implikationen der Covid-19 Krise haben in 2020 bei den am Markt angebotenen Short Volatility Strategien zu einem merklichen Ausdünnen des Mitbewerberfelds geführt. Sowohl das verringerte Angebot an erstklassigen Asset Management-Lösungen als auch die erhöhte Attraktivität der Short Volatility-Prämie lassen ein deutliches Wachstum der AuM bei Publikums- und Spezialfondslösungen erwarten.
6. Chancenbericht
7orca befindet sich im vierten Geschäftsjahr. Die Reputation und die Marke sind positiv besetzt. Aufgrund des signifikanten Wachstum der betreuten AuM sinken die Eintrittsbarrieren für weitere Mandate kontinuierlich.
Die Geschäftsleitung hatte sich das Ziel gesetzt, die AuM in 2021 auf ca. EUR 7 Mrd. zu steigern. Die Bruttoerträge sollten hierbei auf ca. TEUR 3.413 (+57 %) anwachsen, einhergehend mit einer Kostensteigerung auf TEUR 3.170 (+26 %).
7. Risikobericht
7.1. Risikomanagementsystem
Die 7orca Asset Management AG hat einen aus Risikoidentifizierung, -bewertung, -steuerung und -überwachung bestehenden Risikomanagementprozess implementiert und im Risikohandbuch dokumentiert. Das Risikohandbuch bildet zusammen mit dem Organisationshandbuch die Basis für die Gestaltung der wesentlichen Geschäftsprozesse und das Management der damit verbundenen Risiken. Teil der Maßnahmen ist neben der funktionalen Trennung von Geschäftsbereichen und der Festlegung eines nach Geschäftsbereichen erstellten Geschäftsverteilungsplans des Vorstands auch die Etablierung einer Internen Revision. Die Funktion der Internen Revision wurde auf eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgelagert. Die Geschäftsleitung hat eine Risikotragfähigkeitsberechnung entwickelt, in der sie die Planzahlen der folgenden zwölf Monate berücksichtigt und die sie regelmäßig an geänderte Faktoren anpasst. Als zentrale Größe der Risikotragfähigkeit sieht die Gesellschaft das handelsrechtliche Eigenkapital, das über die erforderlichen Eigenmittel hinaus zur Verfügung steht. Die wesentlichen Risiken, der sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht fließen in die Berechnung ein. So werden die Ergebnisse um eine Pauschale für operationelle Risiken gekürzt und mit Ertragseinbrüchen gestresst.
7.2. Wesentliche Risiken
Im Einzelnen hat die Gesellschaft folgende wesentliche Risiken identifiziert (in ihrer Bedeutung aufsteigender Reihenfolge): Liquiditäts-, Adressenausfall und Ertragsrisiken sowie operationelle Risiken, wobei die 7orca Asset Management AG untere letzteren auch Reputationsrisiken, Personalrisiken, rechtliche und IT-Risiken erfasst.
7.2.1. Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko werden alle Risiken subsumiert, welche dazu führen könnten, dass die Gesellschaft wegen Liquiditätsknappheit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht und/oder in voller Höhe nachkommen könnte.
Die Gesellschaft plant über einen Betrachtungszeitraum von 15 Monaten die monatlich zu erwartenden Mittelzuflüsse und stellt sie den erwarteten Mittelabflüssen gegenüber. Ertragsquelle ist dabei in erster Linie die Vergütung für die regelmäßig gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften erbrachte Finanzportfolioverwaltung, die monatlich oder vierteljährlich geleistet wird.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat quartalsmäßig im Rahmen seiner Risikoberichte über den Liquiditätsbestand und die Liquiditätsreserven sowie über die Auswirkungen verschiedener Szenariobetrachtungen auf die Liquidität.
7.2.2. Adressenausfallrisiko
Ausfallrisiken ergeben sich aus einer möglichen Insolvenz des Kreditinstitutes, bei dem die Gesellschaft ihre liquiden Mittel unterhält und einer möglichen Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaften, bevor die Gesellschaft ihre Vergütung erhalten hat.
Das Kreditinstitut gewährleistet die übliche gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung privater Banken in Deutschland. Daneben beobachtet die Gesellschaft das Institut anhand gängiger Ratings. Dem Ausfallrisiko der Kapitalverwaltungsgesellschaften begegnet die Gesellschaft durch möglichst kurze Abrechnungszyklen.
7.2.3. Strategische und Ertragsrisiken
Unter Ertragsrisiken versteht man die Gefahr der Kostenunterdeckung durch die vereinnahmten Erträgemit der Folge von Gewinneinbußen, Verlustrealisierung, Eigenkapitalverringerung bis hin zu Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungsunfähigkeit.
Für ein junges, im Wachstum befindliches Unternehmen wie die 7orca Asset Management AG ergeben sich Ertragsrisiken in erster Linie aus dem Risiko ausbleibender Mandate und damit einer negativen Abweichung vom Geschäftsplan. Für die bereits bestehenden Mandate ergibt sich ein Risiko aus Underperformance bei der Verwaltung und etwaige Mandatskündigungen.
Die Gesellschaft verfügt über ein Controlling, um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Strategieänderung, Kostenreduzierung) entgegenzuwirken. Diesem Ziel dienen insbesondere permanentes Kostencontrolling und regelmäßige Soll/Ist-Vergleiche.
Ertragsrisiken haben sich durch die Pandemie besonders in der ersten Hälfte des Jahres 2020 für die Gesellschaft manifestiert. Covid-19 führte zu einer umfassenden Einschränkung des öffentlichen Lebens, wie sie in Friedenszeiten nicht gekannt war. Die Marktteilnehmer waren zu einer generellen Neubewertung ihrer Investitionen, Risiken und Prozesse gezwungen. Neugeschäft wurde in dieser Phase zurückgestellt und teilweise bereits fortgeschrittene Verhandlungen geschoben. Gleichzeitig führten die durch die Pandemie hervorgerufenen Marktverwerfungen zu deutlichen Performance-Rücksetzern im Bereich der Short-Vola-Strategien mit einhergehender Minderung der Ertragsbasis der Gesellschaft. Die Gesellschaft reagierte hierauf durch eine aktive und eng begleitende Information der institutionellen Anleger u.a. durch eine Umgestaltung der Kundenansprache mit einem starken Fokus auf Videokonferenzen.
Zusammen mit der Erholung der Märkte im Laufe der zweiten Jahreshälfte konnte damit an den Wachstumspfad des Jahresbeginns wieder angeknüpft werden.
7.2.4. Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken versteht man die Gefahr einer negativen Geschäftsentwicklung infolge interner oder externer Einflüsse. Relevante Risiken sind Risiken aus fehlerhaften Prozessen oder anderen Organisationsschwächen sowohl bei der Gesellschaft wie auch bei Unternehmen, auf die die Gesellschaft Dienstleistungen auslagert; ferner Risiken aus Personalveränderungen und mangelhafter IT.
Operationelle Risiken im betrieblichen Ablauf werden durch technische Systeme und klare Regeln begrenzt, die ständig an die wechselnden Anforderungen angepasst werden.
Verstößen gegen vertragliche und/oder gesetzliche Anlagerichtlinien beugt die Gesellschaft durch IT- gestützte systemimmanente Abbildung der Restriktionen, Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und begleitende ex-ante und ex-post Prüfung der Anlageentscheidungen vor. Daneben hat die Gesellschaft eine E&O Versicherung und eine separate D&O Versicherung, um Haftungsrisiken zu begegnen.
Die mangelfreie Leistung von Auslagerungsunternehmen hält die Gesellschaft durch eine sorgfältige Auswahl und eine regelmäßige Begutachtung der Dienstleister nach. Die mit den Dienstleistern abgeschlossenen Verträge beinhalten dazu entsprechend vereinbarte Service-Levels und Transparenzverpflichtungen. Die Outsourcing-Partner werden laufend im Rahmen eines Auslagerungscontrollings beobachtet; es bestehen regelmäßige Kontakte und die Zusammenarbeit erfolgt vor allem mit regulierten Gesellschaften.
Personellen Risiken durch Neueinstellung, Kündigung, Krankheit und Urlaub begegnet die Gesellschaft durch ein angemessenes Gehaltssystem mit fester und variabler Komponente, der sachgerechten Prüfung bei Neueinstellungen inkl. Führungszeugnis und der Erstellung eines aussagefähigen Organisationshandbuchs, das bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter unterstützt.
Für den IT-Bereich besteht ein umfassender, detaillierter Notfallplan.
7.2.5. Marktpreisrisiko
Unter Marktpreisrisiken versteht man die Gefahr der Wertminderung vom Vermögenswerten infolge von Währungs-, Kurs-, Preis- und Zinsänderungen. Marktpreisrisiken können sich aus dem Handels- sowie aus dem Eigengeschäft ergeben.
Marktpreisrisiken aus dem Handelsgeschäft bestehen für die Gesellschaft nicht. Die Geschäftstätigkeit beinhaltet kein Handelsgeschäft, da die Zulassung der Gesellschaft den Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung ausschließt. Als Nichthandelsbuchinstitut hat sie keine Bestände oder Geschäfte, die dem Handelsbuch zuzuordnen sind. Entsprechende Marktpreisrisiken sind somit ausgeschlossen.
Im Ergebnis sind Marktpreisrisiken als unbedeutend einzustufen. Die Maßnahmen zur Risikosteuerung sind angemessen und wirksam.
7.2.6. COVID-19
Nach einer anfänglichen Aufteilung in Teams, die alternierend von zu Hause aus oder aus dem Büro arbeiteten, hat die Gesellschaft mit im letzten Quartal wieder ansteigenden Infektionszahlen gänzlich auf Präsenzarbeit verzichtet. Die etablierten Arbeitsprozesse und die verfügbare IT-Struktur haben sich hierbei als sehr verlässlich gezeigt. Der branchenübliche ausgeprägte Technologisierungsgrad hat in der Krise zu einer deutlichen Resilienz beigetragen und gezeigt, dass auch längere Lock-Down-Phasen ohne gravierende Leistungseinbußen überdauert werden können.
Auch die medizinischen Fortschritte, die in jüngerer Zeit bei der Bekämpfung der Pandemie gemacht wurden, lassen auf eine sich weiter belebende Geschäftsentwicklung hoffen.
Dennoch bleibt ein hoher Grad an Ungewissheit, welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen die Covid-19-Krise noch haben wird. Insbesondere ist weiterhin nicht absehbar, welche Konsequenzen sich aus den zu erwartenden Virusmutationen noch ergeben und wie dies die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft mittel- bis langfristig beeinträchtigen werden.
7.3. Gesamtbild der Risikolage
Die vorgenannten Risiken der künftigen Entwicklung werden von der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht, um mit den aufgeführten Risikomanagementstrategien adäquat reagieren zu können. Insgesamt ergibt die Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation der 7orca Asset Management AG,dass keine den Fortbestand des Unternehmens unmittelbar gefährdenden Risiken bestehen. Als junges Unternehmen kann sich ein Ausbleiben neuer Mandate und damit eine Realisierung des Ertragsrisikosmittelfristig gefährdend zeigen.
Weitere Risiken hat die Gesellschaft als nicht wesentlich identifiziert und daher hier nicht dargestellt.
Die unwesentlichen Risiken werden beobachtet und analysiert und deren Einordnung als wesentlich oder unwesentlich in regelmäßigen Abständen überprüft.
Hamburg, den 3. Mai 2021
Tindaro Siragusano
Jasper Düx
Thimo Koch
BILANZ zum 31. Dezember 2020
70RCA Asset Management AG
Hamburg
AKTIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
1. Forderungen an Kreditinstitute | |||
a) täglich fällig | 723.934,74 | 1.104.155,01 | |
b) andere Forderungen | 37.138,56 | 37.138,56 | |
761.073,30 | 1.141.293,57 | ||
2. Forderungen an Kunden | 659.411,82 | 555.536,95 | |
3. Immaterielle Anlagewerte | |||
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.548,00 | 76.907,00 | |
4. Sachanlagen | 75.945,00 | 52.820,00 | |
5. Sonstige Vermögensgegenstände | 177,94 | 32.378,32 | |
6. Rechnungsabgrenzungsposten | 126.307,80 | 24.176,95 | |
1.624.463,86 | 1.883.112,79 |
PASSIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
EUR | EUR | |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||
täglich fällig | 0,00 | 2.698,67 |
2. Sonstige Verbindlichkeiten | 83.005,20 | 89.528,91 |
3. Rückstellungen | ||
andere Rückstellungen | 273.841,23 | 177.106,59 |
4. Genußrechtskapital | 727.816,71 | 996.472,41 |
5. Eigenkapital | ||
a) Gezeichnetes Kapital | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
b) Kapitalrücklage | 330.000,00 | 330.000,00 |
c) Bilanzverlust | -790.199,28 | -712.693,79 |
539.800,72 | 617.306,21 | |
1.624.463,86 | 1.883.112,79 |
Handelsrecht
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2020 bis 31.12.2020
7ORCA Asset Management AG
Hamburg
Handelsrecht
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
1. Provisionserträge | 2.286.529,31 | 1.989.700,74 | |
2. Provisionsaufwendungen | 118.016,82 | 101.679,29 | |
2.168.512,49 | 1.888.021,45 | ||
3. Sonstige betriebliche Erträge | 10.489,45 | 15.209,41 | |
4. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||
a) Personalaufwand | |||
aa) Löhne und Gehälter | 1.205.902,36 | 1.083.044,37 | |
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 204.168,52 | 156.528,60 | |
1.410.070,88 | 1.239.572,97 | ||
b) andere Verwaltungsaufwendungen | 1.009.409,18 | 979.809,34 | |
-2.419.480,06 | -2.219.382,31 | ||
5. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen | 87.309,95 | 86.633,99 | |
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18.373,12 | 7.005,13 | |
7. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -346.161,19 | -409.790,57 | |
8. Jahresfehlbetrag | 346.161,19 | 409.790,57 | |
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 712.693,79 | 620.941,68 | |
10. Entnahmen aus Genußrechtskapital | 268.655,70 | 318.038,46 | |
11. Bilanzverlust | 790.199,28 | 712.693,79 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
7ORCA Asset Management AG, Hamburg
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die 7ORCA Asset Management AG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firma: | 7ORCA Asset Management AG |
Sitz: | Hamburg |
Registereintrag: | Handelsregister, Abteilung B |
Registergericht: | Hamburg |
Register-Nr.: | 145818 |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden werden zum Nennbetrag ausgewiesen. Wertberichtigungen und Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG) bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 wurden in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst.
Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag ausgewiesen. Wertberichtigungen und Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite betrifft Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Rückstellungen betreffen ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und tragen allen erkennbaren Risiken Rechnung.
Das Genussrechtskapital wird mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Erfüllungsbetrag ist der um etwaige Herabschreibungen geminderte Nennbetrag.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden
Die Zusammensetzung der Forderungen ergibt sich aus dem nachfolgenden Forderungsspiegel:
Art der Forderung zum | davon mit einer Restlaufzeit | ||||
31.12.2020 | Gesamtbetrag | bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 J. | 1 bis 5 J. | größer 5 J. |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
Forderungen an Kreditinstitute | |||||
– täglich fällig | 723.934,74 | 723.934,74 | – | – | |
– andere Forderungen | 37.138,56 | – | – | 37.138,56 | – |
Forderungen an Kunden | 659.411,82 | 659.411,82 | – | – | – |
Summe | 1.420.485,12 | 1.383.346,56 | – | 37.138,56 | – |
Bei den unter den anderen Forderungen ausgewiesenen Forderungen an Kreditinstitute handelt es sich in voller Höhe um ein an den Vermieter der Mieträumlichkeiten verpfändetes Mietkautionskonto.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Die Sachanlagen entfallen vollständig auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem folgenden Anlagenspiegel:
ANLAGENSPIEGEL für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
7ORCA Asset Management AG, 20457 Hamburg
Historische Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||
Stand am 1.1.2020 | Zugänge 2020 | Abgänge 2020 | Stand am 31.12.2020 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 242.075,95 | 0,00 | 0,00 | 242.075,95 |
Sachanlagen | 68.991,89 | 35.075,95 | 3.938,80 | 100.129,04 |
311.067,84 | 35.075,95 | 3.938,80 | 342.204,99 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
Bis zum 1.1.2020 | Zugänge 2020 | Abgänge 2020 | Bis zum 31.12.2020 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 165.168,95 | 75.359,00 | 0,00 | 240.527,95 |
Sachanlagen | 16.171,89 | 11.950,95 | 3.938,80 | 24.184,04 |
181.340,84 | 87.309,95 | 3.938,80 | 264.711,99 |
Buchwerte | ||
Stand am 31.12.2020 | Stand am 31.12.2019 | |
EUR | EUR | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.548,00 | 76.907,00 |
Sachanlagen | 75.945,00 | 52.820,00 |
77.493,00 | 129.727,00 |
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt EUR 126.307,80. Die wesentlichen Positionen betreffen geleistete Vorauszahlungen für Analysekosten (EUR 59.091,68) und Versicherungsbeiträge (EUR 57.593,50).
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 83.005,20 bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 37.852,76) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (EUR 29.672,32) und aus Verbindlichkeiten soziale Sicherheit (EUR 10.371,14). Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – eine Laufzeit von bis zu drei Monaten.
Rückstellungen
Die anderen Rückstellungen in Höhe von EUR 273.841,23 beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (EUR 198.437,81), die Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung (EUR 56.133,74) und für ausstehende Rechnungen (EUR 16.869,68).
Genussrechtskapital
Die Gesellschaft hat der VZB Zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG ein zeitlich unbegrenztes Genussrecht mit einem Nominalbetrag von bis zu EUR 3.000.000,00 eingeräumt. Dem Genussrechtsinhaber steht kein Kündigungsrecht zu. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die Basis-Tranche von EUR 2.000.000,00 abgerufen. Die Commitment-Tranche von EUR 1.000.000,00 wurde im Jahr 2018 eingezahlt.
Das Genussrecht gewährt dem Genussrechtsinhaber ausschließlich einen Anteil am Gewinn sowie Verlust in Höhe des nominell gewährten Genussrechtskapitals im Verhältnis zum gezeichneten Kapital der Gesellschaft. Gesellschaft- bzw. Aktionärsrechte sowie Weisungsbefugnisse gegenüber Organen der Gesellschaft werden nicht begründet. Es besteht zudem keine Nachschusspflicht des Genussrechtsinhabers.
Es wurde ein Verlustausgleichmechanismus im Sinne des Artikel 54 CRR vereinbart. Der Genussrechtsinhaber tritt mit seinen Ansprüchen aus den Genussrechten im Range vollständig hinter alle Ansprüche sämtlicher gegenwärtiger und künftiger dritter Gläubiger der Gesellschaft aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten, aus Instrumenten des Ergänzungskapitals im Sinne der Artikel 62ff. CRR und aus den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück.
Das Genussrecht wurde ausschließlich von Aktionären übernommen. Aufgrund der vereinbarten Verlustbeteiligung wurde im Geschäftsjahr eine Entnahme aus dem Genussrechtskapital in Höhe von EUR 268.655,70 vorgenommen (Herabschreibung).
Eigenkapital
Das Grundkapital von EUR 1.000.000,00 ist vollständig eingezahlt und setzt sich wie folgt zusammen:
Grundkapital | EUR | |
800.000,00 Stück Stammaktien zum Nennwert von je | 1,00 | 800.000,00 |
200.000,00 Stück Vorzugsaktien zum Nennwert von je | 1,00 | 200.000,00 |
davon aus bedingter Kapitalerhöhung | 0,00 | |
davon aus genehmigter Kapitalerhöhung | 0,00 |
Es handelt sich um Namensaktien.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Provisionserträge in Höhe von EUR 2.286.529,31 resultieren aus der Finanzportfolioverwaltung für Kapitalverwaltungsgesellschaften (EUR 2.178.610,66) und der Anlageberatung (EUR 107.918,65). Die Provisionserträge enthalten ausländische Erträge in Höhe von EUR 136.836,11.
Die Provisionsaufwendungen resultieren aus Rückvergütungen (EUR 118.016,82).
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 6.505,04) sowie aus der Währungsumrechnung (EUR 1.669,71).
Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Büromieten (EUR 185.901,09), Hostinggebühren (EUR 148.163,56), der nicht abziehbaren Vorsteuer (EUR 106.621,24), Versicherungen (EUR 57.820,85), Marketing (EUR 44.368,19), Marktinformationsysteme (EUR 82.654,04) und Kosten für Portfoliomanagementsoftware (EUR 80.400,00) zusammen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen der Reportingkosten für Kunden aus Österreich (EUR 3.120,00), Fremdleistungskosten (EUR 9.978,08) und der Währungsumrechnung (EUR 400,94)
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen | Zahl | |
Angestellte | 12,00 | |
leitende Angestellte | 0,00 | |
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit | 12,00 | |
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter zum 31.12.2020 | 10,00 | |
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter zum 31.12.2020 | 2,00 |
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Tindaro Siragusano | ausgeübter Beruf: | Vorstandsvorsitzender CEO |
Jasper Düx | ausgeübter Beruf: | Vorstand CIO |
Thimo Koch | ausgeübter Beruf: | Vorstand CCO/CRO/Legal |
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Ralf Wohltmann | ausgeübter Beruf: | Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin KdöR / Diplom-Verwaltungswirt |
Vassilios Pappas (bis zum 14. Februar 2020) | ausgeübter Beruf: | Mitglied des Verwaltungsrates der Assenagon Asset Management S.A. / Bankkaufmann |
Ralf Hillmer | ausgeübter Beruf: | Geschäftsführer Forway Consulting GmbH / Diplom-Kaufmann |
Prof. Dr. Thomas Heidorn (seit dem 14. Februar 2020) | ausgeübter Beruf: | Professor für Bankbetriebslehre |
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Ralf Wohltmann. Mit Wirkung 15.03.2021 wurde Herr Dr. Peter-Henrik Blum-Barth, Abteilungsdirektor der SV Sparkassenversicherung, als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat aufgenommen.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften, die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen wurden.
Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstandes wurde von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Vergütungen für Tätigkeiten des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr mit EUR 41.216,42 angesetzt.
Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist
Die Trinacria Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.
Die Mitteilung wurde gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekanntgemacht und am 25. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Honorar des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 25.000,00 und gliedert sich wie folgt:
Honorar des Abschlussprüfers | EUR |
a) Abschlussprüfungsleistungen | 25.000,00 |
b) andere Bestätigungsleistungen | 0,00 |
c) Steuerberatungsleistung | 0,00 |
d) sonstige Leistungen | 0,00 |
Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen, wie der Prüfung nach § 89 WpHG, sind nicht angefallen.
Die Gesellschaft hat eine befristete Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 89 WpHG erhalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Verpflichtungen | bis zu einem Jahr | größer als ein Jahr |
(EUR) | (EUR) | |
Mieten | 174.966,00 | 87.483,00 |
Leasing | 227.766,00 | 0,00 |
Lizenzgebühren | 154.395,97 | 5.043,65 |
Versicherungen | 39.957,00 | 0,00 |
sonstige | 9.094,21 | 2.951,20 |
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben sich nach dem Stichtag nicht ereignet.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch im ersten Quartal 2021 weiterhin massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der COVID-19-Pandemie bestehen, die sich auch auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft dergestalt auswirken, dass die Mitarbeiter der Gesellschaft Ihre Aufgaben weiterhin überwiegend aus dem Home Office heraus wahrnehmen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Vorstand
Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2020
Der im Jahre 2020 aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der 7orca Asset Management AG hat im abgeschlossenen Geschäftsjahr den Vorstand gemäß den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben überwacht und beratend begleitet. Dabei stand er dem Vorstand in den Sitzungen und darüber hinaus bei wesentlichen Entscheidungen zur Seite. Dazu hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategie, die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie bedeutsame Geschäftsvorfälle schriftlich und mündlich unterrichten lassen und mit dem Vorstand hierüber beraten. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 ausführlich mit der operativen und wirtschaftlichen Entwicklung der noch jungen Gesellschaft auf dem Weg zur Profitabilität beschäftigt.
Dabei kontrollierte der Aufsichtsrat regelmäßig die von Finanzdienstleistungsunternehmen geforderte Kapitalausstattung und befasste sich umfassend mit der Entwicklung von Erträgen, Kosten und Liquidität der Gesellschaft.
Gegenstand regelmäßiger schriftlicher Berichterstattung durch den Vorstand waren dazu im Geschäftsjahr 2020 die Eckdaten der aktuellen Entwicklung im Vergleich zur Planung anhand der Monatszahlen. Des Weiteren wurden dem Aufsichtsrat alle relevanten Berichte von Interner Revision, Compliance und Risikomanagement zur Verfügung gestellt. Von einer WpHG-Prüfpflicht war das Unternehmen in den Jahren 2019 und 2020 befreit.
Der Aufsichtsrat war in Beratungen und Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Insbesondere betraf dies die Prüfung und Zustimmung zur Jahresplanung 2021, die Beratung und Zustimmung in den durch die Satzung in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelten Fällen, u.a. die Neueinstellungen von Mitarbeitern, sowie die Begleitung der 2019 durchgeführten Zuzahlung in die Kapitalrücklage.
Sitzungen
In sechs Aufsichtsratssitzungen (14. Februar; 20. März; 30. April; 22. Juni; 25. September und 07. Dezember) sowie durch monatliche, zusammenfassende Aufsichtsrats-Updates berichtete der Vorstand über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft. Ferner wurden bei diesen Gelegenheiten, aber auch zwischendurch, die Aufsichtsräte über Vorgänge von wesentlicher Bedeutung informiert und Sachthemen erörtert. Exemplarisch seien hier genannt die Überprüfung der Vergütungssystematik, die Weiterentwicklung des Berichtswesens, die Inhalte der Kontakte mit BaFin und Bundesbank und die Berichte von Interner Revision, Compliance und Risikomanagement genannt.
In der Sitzung vom 14. Februar wurde nach dem Ausscheiden von Herrn Vassilios Pappas Herr Ralf Hillmer als neuer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender gewählt; die Sitzung war auch die erste, an der Herr Prof. Dr. Thomas Heidorn teilnahm, nachdem er durch die außerordentliche Hauptversammlung vom selben Tage zum neuen Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. In der außerordentlichen Sitzung des 20. März berichtete der Vorstand über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gesellschaft und erörterte mit dem Aufsichtsrat, wie darauf zu reagieren sei. Zudem wurde die strategische Ausrichtung sowie die Jahresplanung 2021 besonders in den Sitzungen vom 25. September und 07. Dezember besprochen.
Beschlüsse wurden ausschließlich in den Sitzungen gefasst. Die Sitzungen wurden ab März pandemiebedingt in Form von Videokonferenzen abgehalten.
Die Aufsichtsratsmitglieder nahmen vollständig an allen Sitzungen teil.
Prüfung des Jahresabschlusses 2020
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, der Lagebericht und der Bericht des Abschlussprüfers, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der am 05. Mai 2021 stattfindenden Bilanzaufsichtsratssitzung per E-Mail zur Prüfung zugesandt und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk in der Sitzung vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat an dieser Sitzung teilgenommen und über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung berichtet und alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzverlust von EUR 790.199,28 auf neue Rechnung vorzutragen, eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen, schloss sich dem Ergebnis des Abschlussprüfers an und billigte den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Ebenfalls schloss der Aufsichtsrat sich dem Vorschlag des Vorstands über die Ergebnisverwendung an.
Personalien
In der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 15.02.2021 wurde die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf vier Mitglieder beschlossen und Herr Dr. Peter-Henrik Blum-Barth als weiteres Mitglied gewählt. Die mit Beendigung dieser Hauptversammlung zunächst zurückgetretenen anderen drei Aufsichtsratsmitglieder wurden erneut bestellt, so dass die laufende Amtszeit aller vier Aufsichtsratsmitglieder nunmehr zum selben Zeitpunkt endet.
Schlusswort
Der Aufsichtsrat dankt Vorstand, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete sehr gute Arbeit. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung der strategischen Ziele der 7orca Asset Management AG.
Hamburg, den 05. Mai 2021
Für den Aufsichtsrat
Ralf Wohltmann, Vorsitzender
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die 7orca Asset Management AG, Hamburg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der 7orca Asset Management AG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der 7orca Asset Management AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und RechKredV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahres abschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und RechKredV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not- wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 3. Mai 2021
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Andreas Olschewsk, Wirtschaftsprüfer
Alexander Koch, Wirtschaftsprüfer
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