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Da sagen wir aber FINGER WEG: Bezugsangebot an die Aktionäre der Karwendelbahn Aktiengesellschaft, Mittenwald, zum Bezug von Anleihen in Form von Inhaberschuldverschreibungen zum Bezugspreis von je EUR 1.000,00 je Inhaberschuldverschreibung mit einem Nennwert von je EUR 1.000,00

Merio (CC0), Pixabay
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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Karwendelbahn AG

Karwendelbahn Aktiengesellschaft

Mittenwald

Bezugsangebot an die Aktionäre der Karwendelbahn Aktiengesellschaft, Mittenwald

(nachfolgend „Gesellschaft“)

(ISIN DE0008257601, WKN 825760)

zum Bezug von Anleihen in Form von Inhaberschuldverschreibungen zum Bezugspreis von je EUR 1.000,00 je Inhaberschuldverschreibung mit einem Nennwert von je EUR 1.000,00

Die Eigentümerin der zweithöchste Bergbahn Deutschlands, die Karwendelbahn AG in Mittenwald, möchte in der kommenden Zeit an ihrer Bergbahn und an ihren weiteren Immobilien Investitionen vornehmen.

Mit allen diesen Maßnahmen soll die Karwendelbahn AG zukunftsfähig und noch attraktiver für die Gäste gemacht werden.

Darüber hinaus ist geplant, die Mieteinnahmen durch die Vermietung von Ferienwohnungen und durch den Erwerb bzw. Neubau solcher Ferienwohnungen weiter auszubauen.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, gem. den nachstehenden Bedingungen ihr Bezugsrecht für die Anleihe entsprechend auszuüben.

Einzelheiten zur Unternehmensanleihe:
Kurs: Prozentnotiert
Stückelung: 99 Schuldverschreibungen à 1.000,00 €
Laufzeit: 01.08.2022 (0:00 Uhr MESZ) bis zum 31.12.2026 (24:00 Uhr MESZ)
Verzinsung: 6,50 % pro Jahr
Ausschüttung: quartalsweise Ausschüttung abzüglich Steuern, z.B. Quellensteuer
Verbriefung: Eintragung im Anleiheregister der Gesellschaft
Rückzahlung: Rückzahlung zu 100 % = 1.000,00 € je Anleihe am 31.12.2026
Besicherung: Keine
Haftung: Die Karwendelbahn AG haftet für den Rückzahlungsanspruch zu 100 %

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22.06.2022 den Beschluss gefasst, eine Unternehmensanleihe im Volumen von 99.000,00 € mit einer Verzinsung von 6,5 % zu begeben. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 einzuräumen.

Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Unternehmensanleihe zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

30.06.2022 (0:00 Uhr MESZ) bis zum 15.07.2022 (24:00 Uhr MESZ)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre den bei der Gesellschaft erhältlichen Zeichnungsschein per Fax unter 07321 /​ 2748838 oder per E-Mail unter

service@karwendelbahn.de

anzufordern.

Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Karwendelbahn AG-Aktien in der ISIN DE0008257601, WKN 825760 mit Ablauf des 29.06.2022.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für 1 (eine) auf den Inhaber oder Namen lautende alte Stückaktien 1 kann (eine) Unternehmensanleihe zum Bezugspreis in Höhe von EUR 1.000,00 je Unternehmensanleihe bezogen werden.

Als Bezugsrechtsnachweis für die Unternehmensanleihe gilt der Nachweis am Mittwoch, den 29.06.2022, 00.00 Uhr.

Sollten mehr als 99 Unternehmensanleihen von den Aktionären gezeichnet werden, ist für die Zuteilung der bisherige Aktienbesitz von Bedeutung. Aktionäre mit größerem Aktienbestand werden bei der Zuteilung bevorzugt.

Kein von der Gesellschaft oder von der Bezugsstelle organisierter börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

Es wird kein börslicher Bezugsrechtshandel von der Gesellschaft organisiert.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Möglichkeit zum Überbezug

Es besteht die Möglichkeit der Aktionäre zum Überbezug.

Verbriefung, Einbeziehung und Lieferung der Neuen Unternehmensanleihe

Die Unternehmensanleihe wird nach derzeitiger Planung in einem Anleiheregister geführt.

Gemäß der Regelung in § 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erfolgt die Durchführung des Bezugsangebots prospektfrei.

Der Zeichnungsschein kann auch kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden:

Karwendelbahn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: 07321 /​ 2748838
E-Mail: service@karwendelbahn.de

Risikohinweise

WARNHINWEIS: DER ERWERB DIESES WERTPAPIERS IST MIT ERHEBLICHEN RISIKEN VERBUNDEN UND KANN ZUM VOLLSTÄNDIGEN VERLUST DES EINGESETZTEN VERMÖGENS FÜHREN.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Unternehmensanleihe sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Unternehmensanleihe dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Mittenwald/​Heidenheim, den 22.06.2022

Der Vorstand

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