BaFin durchleuchtet Immobilieneigenbestand von Kreditinstituten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möchte sich einen detaillierteren Überblick über den Immobilienbesitz von Kreditinstituten machen – und eruieren, ob hieraus Stabilitätsrisiken für die Institute entstehen könnten. Sie führt daher bei insgesamt acht Kreditinstituten Prüfungen des Geschäftsbetriebs nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG) und des Jahresabschlusses nach § 30 KWG durch. Die Prüfungen begannen bereits im Oktober 2022 und werden in der ersten Jahreshälfte 2023 fortgesetzt und – aufgrund der bisherigen Erkenntnisse – intensiviert.
Im Fokus steht die Frage, wie werthaltig die Immobilienanlagen der geprüften Institute sind und wie sie in der Bilanz berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werfen die Prüferinnen und Prüfer auch einen Blick auf die Prozesse der Institute, um ein umfassendes Verständnis der Vorgehensweise einzelner Institute beim Management der Immobilienanlagen zu gewinnen. Auf dieser Grundlage wird die BaFin nach Inkrafttreten der MaRisk-Novelle eine klare Erwartung formulieren, wie die Institute für eine angemessene Geschäftsorganisation im Bereich der Eigenanlagen in Immobilien sorgen sollten.
Der Hintergrund der Prüfungen: In den vergangenen Jahren hatten immer mehr Institute die Absicht geäußert, ihre Risiko- und Geschäftsstrategie durch mehr eigene Investitionen in Immobilien zu erweitern bzw. neu in dieses Geschäft einzusteigen – teilweise mit größeren Volumina. Einige Institute besetzten sogar komplette Wertschöpfungsketten: vom Grundstückserwerb bis zur Fertigstellung des Objekts, inklusive der Auftragsvergabe an einzelne Gewerke. Die BaFin entwickelte ihr Prüfungskonzept, um die durch diesen Trend verursachten Risiken im Blick zu behalten und notfalls gegensteuern zu können – insbesondere angesichts des endenden Booms am Immobilienmarkt und des Endes der Niedrigzinsphase. Beide Entwicklungen wirken sich auf die zu erwartenden Renditen der Institute aus.
Kommentar hinterlassen