In Sachsen wurde den Kleingärtnern, die vielleicht davon träumten, ihre eigene kleine Cannabis-Oase zwischen den Tomatenstauden und Gartenzwergen zu etablieren, jetzt eine klare Absage erteilt. Seit dem 1. April, ironischerweise dem Tag der Scherze, ist zwar das Kiffen und der Anbau von Cannabis in Deutschland erlaubt, aber der Landesverband der Kleingärtner spielt hier nicht mit.
Der Verband hat sich klar positioniert: „Wir möchten dem Hin und Her bei der Auslegung dieses Gesetzestextes vorbeugen und schnell eine klare Regelung in der Rahmenkleingartenordnung herbeiführen.“ Mit anderen Worten: In den Kleingärten bleibt das Gras grün, aber nicht das berauschende.
Es ist so, als hätte man den Kleingärtnern gesagt: „Ihr könnt in euren Parzellen fast alles anbauen – nur kein Cannabis.“ Das ist etwa so, als würde man in einer Konditorei arbeiten und kein Naschen erlaubt sein. Die Entscheidung des Verbands lässt einige Cannabis-Enthusiasten sicherlich mit mehr als nur grünem Daumen zucken.
In einer öffentlichen Anlage Cannabis anzubauen, würde ohnehin vor logistischen Herausforderungen stehen – wie schützt man die Ernte vor neugierigen Nachbarn oder zufälligen Spaziergängern? Vielleicht dachte der Verband, sie würden den Kleingärtnern einen Gefallen tun, sie vor nächtlichen Überfällen auf ihre Pflanzen zu schützen.
Also, liebe Kleingärtner in Sachsen, wenn ihr träumt von einer heimischen Grasplantage, dann muss das vorerst ein Traum bleiben. Für alles andere gibt’s ja immer noch die gute, alte Gartenarbeit, die ja auch irgendwie entspannend sein kann, oder?
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