Wer die dänische Staatsbürgerschaft annehmen will, muss das in Zukunft mit einem Handschlag besiegeln. Das dänische Parlament verabschiedete heute ein Gesetz, wonach der Händedruck fortan ein fester Bestandteil der Zeremonie sein soll.
In dem Gesetzesvorschlag hieß es, der Handschlag sei ein Ausdruck der dänischen Kulturnorm. „Der Antragsteller bringt durch diesen symbolischen Akt den besonderen Respekt vor der dänischen Gesellschaft zum Ausdruck, der nach Ansicht der Regierung mit der Erteilung der dänischen Staatsbürgerschaft einhergehen sollte.“
Bei der Zeremonie unterschreibt ein Bürger, dass er das Grundgesetz achtet, und schüttelt dann dem Behördenvertreter, in der Regel dem Bürgermeister einer Gemeinde, die Hände.
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