Dafür recht herzlichen Dank, denn die Kanzlei Göddecke hat sich dazu bis heute nicht mit einer Stellungnahme gemeldet bei uns. Gründe dafür sind uns nicht bekannt.
Sehr geehrter Herr Bremer,
danke für Ihre Anfrage.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich bereits aus Rücksicht auf meinen Mandanten nicht allzu viel verlauten lassen möchte. Es laufen noch viele Prozesse; und die Sache ist insgesamt komplex. Wir sind bestimmt gut beraten, erst noch die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten………………………………
Es trifft allerdings zu, dass das OLG Hamm vorgestern entschieden hat, dass die Beklagten im Zusammenhang mit Fonds V auf der Grundlage des Klägervortrags nicht auf Schadenersatz haften, auch nicht deliktisch. Mehr als zehn angebliche Prospektfehler wurden insoweit ausführlich diskutiert und zum Teil sehr deutlich abgewiesen.
Meiner Meinung nach haben dabei bestimmte Aspekte auch Bedeutung für alle Fonds bzw. Prospekte. Diese Entscheidungen des OLG Hamm dürften sich auf mindestens 80 der allein bei uns über 200 geführten Verfahren unmittelbar positiv auswirken.
Übrigens sind Kernpunkte in den Vorhaltungen auch schon vom OLG Köln sowie bereits im Juli vom OLG Hamm wie wohl auch Ende September vom OLG Stuttgart zurück gewiesen worden, was aber einen anderen Beklagten, wenngleich teilweise wörtlich übereinstimmende Vorhaltungen betraf.
Und um der Wahrheit die Ehre zu geben, ich war nicht „der obsiegende Anwalt“. Zuallererst haben die Beklagten obsiegt, und ich war freilich nur einer von mehreren Prozessbevollmächtigten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
Rechtsanwalt
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