Die gekündigten Beschäftigten der Drogeriemarkt-Kette Schlecker müssen sich spätestens heute bei der Bundesagentur für Arbeit erwerbslos melden.
Das geht aus den Schreiben hervor, die Insolvenzverwalter Geiwitz am Donnerstag an die rund 10.000 Betroffenen verschickt hat. Erst nach der Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.- Ein Sprecher des Insolvenzverwalters teilte mit, derzeit lägen mehrere Übernahme-Angebote für Schlecker vor. Bis Ende Mai solle ein konkretes Ergebnis vorliegen und die Kette mit ihren verbliebenen 3.200 Filialen verkauft sein.
Quelle:b5aktuell
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