In dem Ermittlungsverfahren 4131 Js 91384/13 gegen Dariusz Andrzej Skrzypkowski wegen des Verdachts der Geldwäsche hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher folgende Vermögenswerte des Beschuldigten zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:
Bargeldbetrag in Höhe von 2.291,25 €, hinterlegt bei der Hinterlegungsstelle des AG Hannover zum Kassenzeichen 1426 HL 415
Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e StPO.
4131 Js 91384/13
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