Immer mehr rechtsanwälte aber auch Vertriebe springen auf dieses scheinbar lukrative Geschäftsmodel auf. Sie müssen nur aufpassen, das Sie nicht an den Falschen geraten, einen der sie bei diesem Geschäftsmodel abzockt. Worum geht es dabei eigentlich genau? Kunden die in den Jahren 1995 bis 2007 nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht bei Abschluss einer privaten Renten- oder Lebensversicherung informiert wurde, kann noch heute widersprechen. Der Kunde fährt damit mit hoher Wahrscheinlichkeit besser, als mit einer Kündigung, denn der Widerspruch kann für Lebensversicherte und Rentenversicherte erheblich günstiger sein. Die Folge eines Widerspruchs im Gegensatz zu einer Kündigung ist, dass die Vertragsparteien so gestellt werden, als hätten sie den Vertrag nie abgeschlossen. Das bringt oft deutlich mehr Geld zurück als eine Kündigung, bei der Stornogebühren fällig werden. Der Versicherungsnehmer kann sich also vonseiner unprofitablen Geldanlage lösen, als die man eine Lebensversicherung sicherlich ruhig bezeichnen darf. Aber auch bereits gekündigte Verträge können noch eine „Nachbesserung“ von der alten Gesellschaft verlangen. Ein interessantes Geschäftsmodel mit dem Rechtsanwälte udn auch Vertrieb hier an den Start gehen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, weder ein Rechtsanwalt noch ein Vertrieb werden für Sie aus Nachstenliebe tätig. Bei beiden geht es ganz einfach ums Geld verdienen. Legitim, aber genau deshalb müssen sie genau hinschauen wer ihnen das beste Angebot unterbreitet. Für Sie geht es ganz einfach darum, so viel Geld für sich wie möglich zu bekommen.
@Siegfried
Warum fragen Sie nicht Herrn Bremer der weiß es!!!
Eine bekannte Vertriebsgröße aus Deutschland ist derzeit -nachdem er bei Neckermann keinen, kaum oder doch großen Erfolg (zumindest für Ihn) hatte auf diesem Spielfeld unterwegs.
Ich bin doch sehr gespannt wie sich das ganze Thema entwickeln wird. Er wirbt mit dem exklusiven europaweiten Vertriebsrecht der Advofin AG aus Österreich.
Der Konzern wird hoffentlich die handelnden Personen genauestens überprüft haben. Wenn man oder Frau genauer recherchiert, kommt man sehr schnell zu dem Ergebnis, dass auch ein weiterer Kompangnon von Herrn H. mit dabei ist.
Zählen wir 2 und 2 zusammen dürfte hier 5 raus kommen.
Oder wenn alles gut läuft eben doch 4!!!
Nun denn … schauen wir wie es sich entwickelt.
Eine konkrete Aussage der Advofin habe ich zumindest nach telefonischer Rückfrage nicht bekommen (ob hier wirklich europaweite Vertriebsrechte an Herrn H und V – für das Produkt LVA 24 und LVA24.at vergeben wurden)
Siegfried