Der Online-Partnervermittler Parship (PE Digital GmbH) versucht, Verbraucher:innen langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Nutzer:innen haben aus Sicht des vzbv das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Dies soll das Oberlandesgericht Hamburg bestätigen.
„Die langfristige Bindung, die Parship-Nutzer:innen suchen, ist nicht die zum Anbieter“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. „Mit der Musterfeststellungsklage beabsichtigt der vzbv Verbraucher:innen zu helfen, die teure Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten.“
Verbraucher:innen geben Parship intime Details Preis
Nach § 627 BGB kann ein Vertrag fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Anbieter besteht. Das ist für die „Offline“-Partnervermittlung anerkannt, aber für Online-Angebote noch nicht höchstrichterlich entschieden. Parship erfragt von Nutzer:innen eine Vielzahl sehr privater Angaben und nutzt diese, um Vorschläge für Partner:innen zu unterbreiten. Die Dienstleistung setzt somit nach Ansicht des vzbv ein besonderes Vertrauen voraus.
Teilnahme an Klage in wenigen Wochen möglich
Verbraucher:innen können sich der Klage in wenigen Wochen anschließen, sobald das Klageregister eröffnet ist. Die Teilnahme ist kostenlos. Schon jetzt können sie prüfen, ob der eigene Fall für die Klage geeignet ist: Der vzbv stellt dafür auf seiner Website einen Klage-Check bereit. Außerdem finden sich dort Antworten auf häufig gestellte Fragen. Und nach der Anmeldung zum News Alert erhalten Verbraucher:innen alle wichtigen Informationen und Termine per E-Mail.
In dem Verfahren vertritt die Kanzlei Spirit Legal Rechtsanwälte den vzbv.
Kommentar hinterlassen