Zunächst einmal ganz klar ja. Die „Taxifamilie“ hat gewonnen. Eine Schlacht aber nicht den Krieg. Wie Zeitgemäß das gesamte Erlaubnisverfahren und dessen einzelne Bestimmungen noch Zeitgemäß sind muss nun eine Hauptverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht ergeben. Zunächst einmal hat die Einstweilige Verfügung des LG Frankfurt vom Donnerstag der vorigen Woche gegen das Unternehmen UBER Rechtskraft, heißt Uber darf in keiner Stadt in Deutschland seine Dienste derzeit anbieten ohne eine Strafe zu riskieren.
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