Es ist geschafft der Insolvenzverwalter hat das Biomassekraftwerk in Papenburg an ein gutes und seriöses Unternehmen verkauft. Kolportiert wird ein Kaufpreis von 26,5 Millionen Euro.
Rechnet man dann noch das vorhanden Geld auf dem Konto des Unternehmens von fast 5 Millionen Euro, dann reden wir hier von einem Betrag von 31,5 Millionen Euro. Genau den Wert (sogar etwas mehr) , den wir von Beginn an gesehen und über den wir berichtet hatten. Das bedeutet dann aber im Umkehrschluss auch, das die Staatsanwaltschaft in Braunschweig es sicherlich schwer haben wird hier den Vorwurf des Kapitalanlagebetruges jetzt noch aufrecht zu erhalten. Anleger haben insgesamt 26 Millionen Euro an Kapital zur Verfügung gestellt. Erste Rückzahlungen wären ab dem Jahre 2018 zur Rückzahlung fällig gewesen. Da das Kraftwerk fast 4 Millionen Euro pro Jahr Gewinn macht, darf man dann noch einmal 8 Millionen auf die 31,5 Millionen hinzurechnen. In Summe reden wir hier von nachgewiesenen 39,5 Millionen Euro. Mit Verlaub, wo soll da der Kapitalanlagebetrug sein? Wer den sieht, soll das bitte einmal erklären. Ich denke wir sind uns auch alle Einig darüber, das bei einem freihändigen Verkauf die eine oder andere Million mehr zu bekommen gewesen wäre. Unterstellt die Anleger hätten alle im Jahre 2018 ausbezahlt werden müssen w ä r e das ohne Probleme möglich gewesen. Das sollte für Jeden nachvollziehbar sein.
Damit ist sicherlich auch unsere Aussage „das Unternehmen EEV AG ist willkürlich, und mutwillig in Verruf gebracht worden“ nachvollziehbar, weil es eine Tatsache ist.
Jetzt sind genau wegen dieser dafür verantwortlichen Personen die Anleger ausgerutscht und sollen in die Röhre schauen? Nun, genau das wollen wir verhindern und werden dazu jetzt aktiv werden mit einigen Anlegerschutzanwälten um hier so viel Geld wie möglich für die Anleger zu retten und die eigentlichen Verursacher In Haftung zu nehmen. Es kann nicht sein, das aus politisch motivierten Gründen und aus anderen niedrigen Beweggründen heraus dann die Anleger auf der Strecke bleiben.
Würden wir das hinnehmen, hätten wir unseren Job nicht verstanden.
Haben Sie aus Versehen vergessen, dass die EEV AG Verbindlichkeiten gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer des Kraftwerks zu bedienen hatte? Dies aber nicht fristgerecht tat? Weshalb im Raum stand, dass der Verkäufer (Eisenhauer) am Ende Antrag auf Insolvenz und Zwangsversteigerung des Kraftwerks gestellt hat?
Anmerkung der Redaktion:
Danke für Ihren Hinweis. Nein, haben wir nicht vergessen. Die Restforderung der Etanax beträgt wohl noch 12 Millionen Euro genau diese Forderung hat die EEV AG aber immer, so lange ich den Vorgang kenne, bestritten.Genau dies tut, wenn unsere Informationen stimmen, der Insolvenzverwalter auch. Sekbst einmal unterstellt dieseForderung würde durchgehen bei Gericht, andert Berechnung ändert sich wenig. Tatsache ist, das die Anleger nun ausrutschen, genau das wäe den Anlegern o h n e die Machenschaften bestimmter Personen und Medie nicht passiert.Man muss an die Ursache heran, und an die verursachenden Personen. Dneken Sie doch das Insolvenzverfahren bitte einmal komlett zu Ende, dann wird es noch Grotesker.
Der IV hat auch öffentlich (im wesentlichen natürlich „nur“ den am Insolvenzverfahren Beteiligten) bekannt gegeben, dass die privaten Anleger / Gläubiger der EEV AG mutmasslich leer ausgehen werden. Begründung: es gibt vorrangig besicherte Gläubiger (ETANAX) und eine unzureichende Werthaltigkeit der Assets.
Sie argumentieren, dass die Werthaltigkeit der Assets viel höher war (als erwartet) und die Forderung der ETANAX unbegründet. Das wäre für alle nachrangigen Gläubiger doch ganz phantastisch, denn dann wäre die Quote eben nicht Null, sondern im Idealfall 100%. Daran ist doch aber nichts schlecht? Das wäre doch super.
Was sich mir nicht erschliesst, ist die Rolle, die Sie Dritten zuschreiben. Selbst wenn es unberechtigt schlechte Presse und illoyale Mitarbeiter gegeben hätte: den Insolvenzantrag hat die EEV AG doch selbst gestellt. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Quote für alle Gläubiger bei 100% und sogar noch ein Gewinn für die Anteilseigner bliebe, dann muss man doch denen einen Vorwurf machen, die den unnötigen Insolvenzantrag gestellt haben. Aber mal ehrlich: wie wahrscheinlich ist es, dass das Management ohne Abstimmung mit den Eigentümern und ohne Vorliegen eines der beiden Insolvenzgründe (Illiquidität und Überschuldung) einen Antrag auf Insolvenz stellt, der dann vom Amtsgericht nach Prüfung positiv beschieden wird und bei dem am Ende eine volle Befriedigung der Gläubiger steht? Sehr unwahrscheinlich.
Anmerkung der Redaktion:
Unter normalen Umständen gebe ich Ihnen vollkommen recht, ohne jedes Wenn und Aber. Es gibt aber eben genau solche Situationen wie hier nun eine eingetreten ist. Es ist die Ausnaahme von der sonst üblichen Regel. Genau das was Sie hier ausführen mit der Insolvenzquote qird genauso sein. Es wird eine TOP Quote geben, aber eben nicht für die Anleger………..noch nicht. Genau das werden wir udn wollen wir in den nächsten Wochen hier, gemeinsam mit dem einen oder anderen Anlegerschtzanwalt, dann auch aufarbeiten. Nochmals die EEV AG ist wegen Machenschaften ehemaliger Dienstleister und Mitarbeiter genau in diese Situation geraten. Natürlich ist Vieles mit dem Wissen von Heute einfacher in der Bewertung, aber man muss jetzt was für die „ausgerutschten Anleger“ tun.
Da Sie den Ausnahmefall scheinbar begründende Informationen zu haben scheinen, kann ich Ihr Engagement respektvoll zur Kenntnis nehmen und gelegentliche Informationen zur weiteren Entwicklung abwarten. Abgesehen davon: eine Top-Quote wäre zwar besser als ein Totalausfall der Forderungen der privaten Anleger (wie er vom IV vor Wochen angedeutet wurde). Aber auch bei einer Top-Quote (sofern diese nicht bei 100% liegt) handelt es sich um ein Verlustgeschäft für die Anleger. Insofern kann ich die Entwicklung der EEV AG als nicht gelungen bewerten.