Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 16.05.2019 mit Unterstützung der Bundespolizei einen 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen am Flughafen Frankfurt/Main festgenommen.
Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Halle (Saale) vor. Dem Mann wird vorgeworfen, in mindestens neun Fällen mit Kokain in Mengen von jeweils zwei bis vier Kilogramm gehandelt zu haben.
Der Festnahme waren umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen, die das BKA seit März 2014 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) in Deutschland, Afrika und Südamerika geführt hatte.
Im Mittelpunkt stand eine zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannte Person, die unter den Namen „Ben Werner“ und „Jonathan Langen“ in sozialen Netzwerken Frauen ansprach, um zu diesen vermeintliche Liebesbeziehungen aufzubauen und Entlohnungen von mehreren tausend Euro in Aussicht zu stellen, wenn hierfür angebliche Designerkleidung aus Südamerika nach Europa oder Afrika transportiert würde.
Tatsächlich wurde den auf diese Weise angeworbenen Frauen in Südamerika minderwertige Ware übergeben.
Darin versteckt: Kokain, zum Teil mehrere Kilogramm. Die so als Drogenkuriere eingesetzten Frauen erlebten spätestens bei ihrer Festnahme eine böse Überraschung. Eine perfide Methode, vor der das Bundeskriminalamt zusammen mit der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) schon im Sommer 2014 öffentlich warnte.
Durch die Ermittlungen des BKA geriet bereits im Jahr 2015 ein deutscher Staatsangehöriger, der zu diesem Zeitpunkt gerade eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Rauschgifthandels in Ghana/Afrika verbüßte, unter dringenden Tatverdacht. Noch im selben Jahr erwirkte die sachleitende Staatsanwaltschaft Halle (Saale) einen internationalen Haftbefehl gegen den Mann, der seine Opfer aus der Haft heraus angeworben haben soll.
Der 49-jährige Beschuldigte wurde nach verbüßter Haftstraße am 16.05.2019 von den ghanaischen Behörden nach Deutschland abgeschoben und hier bei seiner Ankunft festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das BKA warnt: Seien Sie vorsichtig, wenn Sie um vermeintlich harmlose Kurierdienste gebeten werden.
Grundsätzlich sollten Sie niemals Gepäckstücke, Kleidung, Geschenke oder andere Gegenstände von Personen entgegennehmen, die Sie nicht kennen.
Ihre Hilfsbereitschaft kann ausgenutzt werden – mit gravierenden Folgen für Sie: Derzeit steht eines der Opfer aus dem dargestellten Sachverhalt in Sevilla/Spanien wegen illegaler Einfuhr von Drogen vor Gericht.
Die 63-jährige deutsche Staatsangehörige hatte im Auftrag des 49-Jährigen einen fremden Reisekoffer transportiert, in dessen doppeltem Boden Kokain verbaut war. Ihr drohen nun bis zu acht Jahren Haft.
Kommentar hinterlassen