Startseite Allgemeines Justiz Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden gegen die Verfügung des Übernahme- und Staatshaftungsausschusses der FINMA vom 23. November 2018 i.S. SHL Telemedicine Ltd. ab
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Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden gegen die Verfügung des Übernahme- und Staatshaftungsausschusses der FINMA vom 23. November 2018 i.S. SHL Telemedicine Ltd. ab

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Mit Verfügung 672/04 vom 1. September 2018 hat die Übernahmekommission (UEK) den Antrag von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai auf erneute Verlängerung der zuvor zweimal erstreckten Frist zur Unterbreitung eines öffentlichen Pflichtangebotes an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. abgewiesen.

Sodann verfügte die UEK die Suspendierung aller Stimmrechte und der damit zusammenhängenden Rechte der Angebotspflichtigen aus den Aktien von SHL Telemedicine Ltd. bis zur Publikation eines von der UEK genehmigten Pflichtangebotes.

Die Beschwerden von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai gegen die Verfügung der UEK hat der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA mit Verfügung vom 23. November 2018 abgewiesen.

Gegen diese Verfügung erhoben Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht. Mit Urteilen vom 29. Mai 2019 (B-6887/2018 und B-6879/2018) hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden abgewiesen.

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