Um die staatlich geförderten Bausparer besser zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Bausparkassengesetz geändert. Es trat am 22.12.2015 in Kraft. Bis dato war den Bausparkassen der Zugriff auf den Kapitalmarkt nicht erlaubt. Nach dem neuen Bausparkassengesetz können die Kreditinstitute ihr Geschäftsfeld erweitern sowie Angebote und Tarife flexibler gestalten. Beispielsweise dürfen sie künftig auch Immobiliendarlehen ohne Bausparvertrag vergeben, Hypothekenpfandbriefe ausgeben und einen Teil ihres Vermögens in Aktien anlegen (s. § 4 Abs. 3 Nr. 8 n.F. Bausparkassengesetz (BausparkG).Damit soll in Zeiten niedrigster Zinsen die Ertragslage der Bausparkassen sowohl gesichert als auch gestärkt werden. Die Bausparanbieter hoffen, dass sie durch die Gesetzesänderung eine höhere Rendite für die eingesammelten Gelder erzielen können, die dann auch dem Kollektiv der Bausparer zugutekommen soll.
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