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Das Fass ohne Boden? CAPinside GmbH

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Schaut man sich die aktuelle Bilanz des Unternehmens an, dann kann man zu diesem Schluss kommen, denn das Unternehmen lebt derzeit wohl nicht von erwirtschafteten Gewinnen sondern von der Kapitalrücklage. Auch wenn man zum Unternehmen Universal Investment gehört, auf Dauer wird man sich auch dort im Hause eine solche Gesellschaft möglicherweise nicht leisten wollen.

CAPinside GmbH

Hamburg (vormals: Frankfurt am Main)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022

Bilanz zum 30.09.2022

Aktiva

30.09.2022 Vorjahr 30.09.2021
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.160.390,21 1.090
II. Sachanlagen 71.483,07 35
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 969.364,14 664
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 526.127,95 555
C. Rechnungsabgrenzungsposten 80.994,78 20
D. Aktive latente Steuern 1.935.820,13 1.389
Summe der Aktiva 4.744.180,28 3.753

Passiva

30.09.2022 Vorjahr 30.09.2021
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30
II. Kapitalrücklage 15.773.373,29 13.773
III. Verlustvortrag -13.129.010,82 -11.450
IV. Jahresfehlbetrag -2.519.088,42 -1.679
155.274,05 674
B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 3.325,00 0
C. Rückstellungen 420.710,16 343
D. Verbindlichkeiten 3.938.940,16 2.453
E. Rechnungsabgrenzungsposten 225.930,91 282
Summe der Passiva 4.744.180,28 3.753

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022

01.10.2021 – 30.09.2022 Vorjahr 01.01 – 30.09.2021
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 2.620.046,74 1.783
2. Gesamtleistung 2.620.046,74 1.783
3. sonstige betriebliche Erträge 36.731,91 113
– davon aus Währungsumrechnung EUR 671,08 (Vorjahr EUR 346,23)
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 419.768,94 296
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.767.883,70
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung 510.831,24 3.278.714,94 2.469
– davon für Altersvorsorge EUR 28.988,09 (Vorjahr EUR 680,49)
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 301.174,39 200
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.702.653,14 776
– davon aus Währungsumrechnung EUR 1.026,48 (Vorjahr EUR 54,73)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20.640,61 31
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 546.896,95 197
– davon aus der Änderung latenter Steuern EUR 546.896,95 (Vorjahr EUR 197.473,60)
10. Ergebnis nach Steuern -2.519.276,42 -1.678,34
11. sonstige Steuern 188,00 1
12. Jahresfehlbetrag -2.519.088,42 -1.679

Anhang für das Geschäftsjahr 2022 vom 01.10.2021 – 30.09.2022

I. Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Abteilung B unter Nr. 166522 eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB und des § 276 HGB wurde verzichtet.

Mit Wirkung zum 01. Oktober 2020 wurde die CAPinside GmbH von der Universal-AcquiCo GmbH im Wege der Verschmelzung übernommen. Die Universal-AcquiCo GmbH führt den Geschäftsbetrieb nach Umfirmierung unter dem Namen CAPinside GmbH fort.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen des Vorjahres ist aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres (01. Januar 2021 – 30. September 2021) nicht gegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.

Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wurden nur die auf die Entwicklung entfallenden Fremdleistungen aktiviert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 1.000 nicht übersteigen, werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Liquide Mittel werden ebenfalls zum Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1.935.820,13 setzen sich zusammen aus temporären Wertdifferenzen in Höhe von EUR 503.721,40 und aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von EUR 1.432.098,73. Die temporären Wertunterschiede resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen im Rahmen der Verschmelzung der CAPinside GmbH (Alt) auf die vormalige Universal-AcquiCo GmbH (nunmehr CAPinside GmbH).

Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 32,275% (15% für KSt, 0,825% für SolZ und 16,45% für GewSt) zugrunde gelegt.

Es besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR 3.096 (Vorperiode TEUR 2.477). Davon entfallen auf die Aktivierung latenter Steuern TEUR 1.936 und auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände TEUR 1.160.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden in Höhe von TEUR 390 (Vorperiode TEUR 397) aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Debitoren i.H.v. TEUR 713, sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 178.

Das Stammkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr TEUR 30. Die Kapitalrücklage der Gesellschaft wurde aufgrund eines Forderungsverzichts der Universal Beteiligungsund Servicegesellschaft mbH um TEUR 2.000 erhöht.

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. TEUR 3.782. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer als 1 Jahr bestehen nicht.

IV. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Vorperiode enthalten Erträge aus der Bezuschussung von Personalkosten der Forschung und Entwicklung i.H.v. TEUR 72.

Der Materialaufwand des Geschäftsjahres enthält Aufwendungen aus erworbenen Software-Lizenzen i.H.v. TEUR 237 sowie Aufwendungen für externe Journalisten i.H.v. TEUR 85 und Aufwendungen für nicht aktivierungsfähige IT-Beratung i.H.v. TEUR 67.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres erhalten Aufwendungen i.H.v. TEUR 316 aus der Event-Organisation zur Gewinnung von Neukunden und Steigerung der Umsätze.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 41 Mitarbeiter.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 829 (Vorjahr TEUR 876).

Das Unternehmen, welches den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt, ist die Universal Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH.

Im Berichtsjahr bestanden keine Kredit- oder Vorschussgewährungen an Organmitglieder.

Geschäftsführung der CAPinside GmbH besteht aus:

Herr Achim Denkel

Herr Jürgen Sehnert (seit 3. August 2020)

 

Hamburg, den 11. Oktober 2022

Achim Denkel

Jürgen Sehnert

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die CAPinside GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der CAPinside GmbH, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Untemehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 4. November 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Signiert von Elmar Schobel am 07.11.2022

 

Schobel, Wirtschaftsprüfer

Signiert von Christian Windhäuser am 07.11.2022

 

Windhäuser, vereidigter Buchprüfer

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