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Das Geschäft mit dem grünen Strom und dem Gewissen

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Bedeutet die Singanalfarbe Grün auch Sicherheit? Ein interessanter Beitrag von Rechtsassesor Marcel Nielen von der Kanzlei Pforr

Grün ist doch so schön!

Nachhaltige Geldanlagen werden gern als saubere Investments offeriert, durch die sich Geld und Moral, sowie Umweltschutz verbinden lassen. Perfekt, man Investiert und fühlt sich wohl. Doch nicht immer halten die Offerten, was sie versprechen. Oft gehen Grünanleger auch ein unkalkulierbares Wagnis ein.

Rendite top, Gewissen top, Angebot umfangreich.

Üppige Renditen von vier bis sechs Prozent und mehr werden versprochen. Denn das gut Gewissen alleine generiert kein Geld.

Anbieter gibt es viele. Bürgerwindaktien, Waldsparbücher, Teakinvestments, Solaranlagen, Bio-Masse- und Bio-Gas-Anlagen sowie Windparks auf Land und auf See werben gerne mit ihrem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und suggerieren, hohe inflationsgeschützte Erträge.

Das ganze wird garniert mit Werbung auf denen gelben Sonnenblumen auf der grünen Wiese, stolzen Bäumen oder wichtigen Windrädern zu sehen sind. Reizüberflutung im Internet oder auf bunten Werbeflyern. Die Farbe Grün ist ja schon alleine recht positiv.

Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie, Kunststoffrecycling oder umweltbewusste, energieeffiziente Immobilien, im Fachjargon Green Buildings genannt – für jeden Geschmack ist etwas dabei.

Alles Top, aber bei der Sicherheit ein Flop!

Man denkt noch „Atomkraft nein Danke, alles für Mutter Erde“ und kauft sich ein.

Bezeichnungen wie „Prime Energy Invest AG – Solarfestzins“ oder „PT Erneuerbare Energien – PT Grünzins“ hören sich ja auch bieder sicher an, da passiert schon nichts, ist nichts anderes als eine Sparanlage. Aber Achtung, hier ist Vorsicht geboten, handelt es sich doch um Produkte des sogenannten grauen Kapitalmarkts.

Wer hier zugreift, dem kann es passieren, dass er ein hohes Risiko eingeht. Totalverlust – nicht ausgeschlossen! Diesen Fakt verraten jedoch 55 bis 75 Prozent der Anbieter aber weder in ihren Flyern, Zeichnungsscheinen noch in ihren Kurzprospekten.

Nur bei Anlageformen, für die gesetzliche Mindestvorgaben gelten, finden sich im Verkaufsprospekt und auf dem neu eingeführten Produktinformationsblatt die entsprechenden Hinweise. Aber liest das Otto-Normal-Verbraucher? 100 Seiten? Und hat er es gelesen, hat er auch alles ohne Rechtsbeistand verstanden? Für schwarze Schafe unter den Finanzdienstleister ist es daher nach wie vor ein leichtes Unterfangen, mit den Hoffnungen der Öko-Anlegern zu pokern. Dies geht dann auch zu Lasten der ehrlichen Initiatoren, die es selbstredend gibt.

Der Rat der Rechtsanwälte Pforr, vorsichtig sein und die Prospekte genau prüfen, nötigenfalls mit einem Rechtsbeistand!

Die Rechtsanwälte bei Pforr und Kollegen beobachten einzelne Produkte mit dem Grünen Strom schon länger kritisch. Zwar gibt es Investment die gut dastehen. Zu oft lassen sich aber Anleger von dem grünen Schein blenden investieren möglicherweise gedankenlos in die falschen Investments.

Es stellt sich dann manchmal die Frage, ob das System einzelner nur durch frisches Geld am Laufen gehalten wird oder aber tatsächlich von selbst funktioniert. Stellt sich dann ersteres heraus, und kommt kein frisches Geld, dann platzt das eine oder andere Investment und dann liegt es an erfahrenen Bank- und Kapitalmarkt, Kanzleien wie Pforr und Kollegen die Anleger vor größeren Schäden zu schützen. Das wird bei der Kanzlei aus Bad Salzungen stets mit höchster Professionalität gehandhabt, jederzeit!

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