Wer eine zweite Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt, gilt als vollständig geimpft. Diese Menschen sowie Genesene (Nachweis durch einen mindestens 28 Tage alten PCR-Test) müssen künftig keinen negativen Test mehr vorzeigen, etwa beim Friseur oder Terminshopping.
Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt. Nach dem Bundestag hatte am Freitag der Bundesrat einer Lockerung der Regeln für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene zugestimmt. Unter anderem fallen für sie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weg.
Kontakte
Bei einer Inzidenz von weniger als 100 neuen Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann dürfen sich drinnen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, draußen sind es zehn Personen.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei Eheschließungen dürfen 20 Leute unter Auflagen dabei sein, bei Beerdigungen 30.
Gastronomie und Tourismus
Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen sind bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt – mit Kontakterfassung. Erst bei einem Wert unter 50 sind auch wieder Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich – aber nur mit Buchung, Test und Kontakterfassung.
Auch ein Besuch im Biergarten ist bei einem stabilen Wert unter 100 möglich: Gastronomiebetriebe dürfen zumindest ihre Außenanlagen öffnen und rüsten sich in Dresden und Leipzig bereits dafür. Voraussetzung sind Terminvergabe und Kontakterfassung sowie ein Negativtest, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen.
Kultur
Open-Air-Veranstaltungen dürfen mit Auflagen wieder stattfinden, wenn die Ansteckungsquote stabil unter 100 liegt. Gleiches gilt für Kinos, Theater und Konzerthäuser und Museen und Galerien. Voraussetzung ist ein Negativtest, zudem muss die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden.
Sport
Bis zu 20 Kinder und Jugendliche dürfen bei entsprechend niedrigen Infektionszahlen draußen in einer Gruppe trainieren, mit einem Negativtest ist auch Kontaktsport erlaubt.
Fitnessstudios dürfen für kontaktlosen Sport und medizinisch notwendige Behandlungen öffnen. Sinkt die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50, so ist kontaktfreier Sport auf Innen- und Außensportanlagen wieder ohne Auflagen möglich.
Quelle:BILD Zeitung
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