Bei der sogenannten „valvero Gold-Leihe“ soll es sich nach Angaben der Anbieterin angeblich um ein in der Warenfinanzierung übliches „Sachdarlehen“ handeln.
Bei diesem „Sachdarlehen“ bleibt der Anleger Eigentümer seiner Edelmetalle und erhalte hieran ein Pfandrecht. Durch den daraus entstehenden Absonderungsanspruch bestünde ein besonderer Insolvenzschutz.
Das geliehene Gold will die valvero Sachwerte GmbH auf ihre Filialen Garmisch-Partenkirchen (Edelmetallshop Garmisch-Partenkirchen) und Lindau Bodensee (Edelmetallshop Lindau) verteilen, um schneller entsprechende Kundenwünsche bedienen zu können.
Durch die Häufigkeit des Handels mit der geliehenen Ware soll letztlich „ohne Kursrisiko“ der im Rahmen der „Gold-Leihe“ zugesagte Zins für die Investoren und eine Marge für die Gesellschaft erwirtschaftet werden.
Am Ende der Laufzeit wird den Anlegern eine Rückerstattung des verliehenen Goldes oder alternativ dazu ein Rückkaufsangebot in Aussicht gestellt.
So kann man es im Internet nachlesen. Zudem war dort die Rede von einer Vertrauensschutzversicherung:
„Der Darlehensgeber erhält eine auf seinen Namen ausgestellte Einzelbürgschaft bis maximal in Höhe seiner getätigten Einlage eines großen europäischen Versicherers zur Einlagensicherung.“ Auf eine damalige Presseanfrage erklärte Stefan Lau, dass es sich hierbei um die Zurich Versicherung handelt: „Diese setzt bei Zahlungsausfall durch Insolvenz des Darlehensnehmers ein, bezogen auf den bei Schadenseintritt aktuellen Wert der verliehenen Gewichte, bis maximal in Höhe des bei Vertragsabschluss vereinbarten Bürgschaftsbetrages ein.
Mal gespannt, ob das dann nun hält.
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