Im neuen Koalitionsvertrag ist ein klarer Kurswechsel beim sogenannten „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgesehen. Die bisherige Regelung, die für große politische und gesellschaftliche Kontroversen gesorgt hatte, wird laut Vertrag abgeschafft. An ihre Stelle soll ein neues, überarbeitetes GEG treten, das flexibler, technologieoffener und anwenderfreundlicher gestaltet werden soll.
Was bedeutet das konkret?
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Abschaffung des alten Heizungsgesetzes: Die strengen Vorgaben, die etwa den verpflichtenden Einbau von Wärmepumpen bei Heizungstausch vorsahen, gehören der Vergangenheit an. Die Kritik an dieser Regelung war vor allem aufgrund der hohen Kosten und der fehlenden technischen Alternativen laut geworden.
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Neues GEG mit Fokus auf CO₂-Einsparung: Künftig soll die tatsächlich erreichbare CO₂-Vermeidung zum zentralen Steuerungskriterium bei der Modernisierung der Wärmeversorgung werden. Das bedeutet: Nicht die eingesetzte Technik steht im Vordergrund, sondern die Klimawirkung.
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Technologieoffenheit und Flexibilität: Es sollen keine bestimmten Technologien mehr vorgeschrieben werden. Stattdessen sollen auch andere Lösungen – wie z. B. Quartierskonzepte, hybride Heizsysteme oder lokal verfügbare erneuerbare Energien – möglich sein.
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Stärkung des Quartiersansatzes: Statt einzelner Gebäude sollen künftig ganze Wohnquartiere in die Wärmeplanung einbezogen werden. So können z. B. Nahwärmelösungen oder gemeinsame Wärmenetze effizienter geplant und umgesetzt werden.
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Fortsetzung der Förderung: Die bestehende Heizungs- und Sanierungsförderung wird weitergeführt. Zusätzlich können künftig Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien steuerlich abgesetzt werden.
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Temporäre Förderung des EH55-Standards: Zur Reaktivierung des Bauüberhangs wird die Förderung des Effizienzhaus-55-Standards zeitlich befristet wieder eingeführt.
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Harmonisierung und Vereinfachung: Die Gebäudeeffizienzklassen des GEG sollen mit denen der Nachbarländer abgestimmt und an die EU-Gebäuderichtlinie angepasst werden. Zudem wird die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfacht.
Bewertung
Der neue Ansatz zielt klar darauf ab, mehr Spielraum für individuelle Lösungen zu lassen und gleichzeitig den Klimaschutzzielen Rechnung zu tragen – allerdings mit mehr Augenmaß und weniger Zwang. Für Eigentümer und Bauherren bedeutet das tendenziell mehr Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit, aber auch die Notwendigkeit, sich eigenständig mit CO₂-Reduktion auseinanderzusetzen.
Das „neue GEG“ steht somit für einen pragmatischeren und wirtschaftsfreundlicheren Umgang mit dem Thema Gebäudewärme – unter der Prämisse: Klimaschutz ja, aber nicht um jeden Preis..
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