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Das Herz Gesetz

congerdesign (CC0), Pixabay
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesundes-Herz-Gesetz“ vorgelegt, das regelmäßige Untersuchungen des Herzens für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorsieht. Ziel ist es, Krankheiten wie Fettstoffwechsel-Störungen frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll voraussichtlich im dritten Quartal 2025 in Kraft treten.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Menschen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren spezielle Herz-Checks durchlaufen sollen. Diese Untersuchungen könnten beispielsweise durch Hausärzte oder Kardiologen erfolgen und würden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dabei sollen verschiedene Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, erhöhte Cholesterinwerte oder Diabetes mellitus erfasst werden.

Lauterbach betonte die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchungen: „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nach wie vor die häufigste Todesursache in Deutschland. Mit dem ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ wollen wir erreichen, dass Krankheiten früher erkannt und behandelt werden können. So können wir viele Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe verhindern.“

Kritiker des Gesetzentwurfs äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der Kosten. Sie argumentieren, dass die zusätzlichen Untersuchungen zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen könnten und dass die finanziellen Mittel möglicherweise an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt wären.

Befürworter halten dem entgegen, dass die Vorsorgeuntersuchungen langfristig sogar Kosten einsparen könnten, da durch die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen teure Folgebehandlungen vermieden würden. Zudem verweisen sie auf Studien, die zeigen, dass regelmäßige Checks die Lebensqualität verbessern und die Lebenserwartung erhöhen können.

Neben den Herz-Checks sieht der Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Förderung eines gesunden Lebensstils vor. So sollen beispielsweise Präventionsprogramme zur Ernährungsberatung und Bewegungsförderung ausgebaut werden. Auch eine stärkere Aufklärung über Risikofaktoren wie Rauchen und Übergewicht ist geplant.

Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ fügt sich ein in eine Reihe von Initiativen der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge. In den vergangenen Jahren wurden bereits ähnliche Programme zur Früherkennung von Krebs- und Diabeteserkrankungen auf den Weg gebracht.

Ob das Gesetz in seiner jetzigen Form den Bundestag passieren wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürfte es in den kommenden Monaten noch zu lebhaften Debatten zwischen Befürwortern und Kritikern kommen. Die Ressortabstimmung und die parlamentarischen Beratungen werden zeigen, inwieweit der Entwurf noch modifiziert wird, bevor er in Kraft treten kann.

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