Startseite Interviews Das Interview: unerlaubte Aktienangebote von Pre-Market IPO AG und der MDE Finance AG
Interviews

Das Interview: unerlaubte Aktienangebote von Pre-Market IPO AG und der MDE Finance AG

Fotocitizen (CC0), Pixabay
Teilen

Interviewer: Guten Tag, Rechtsanwalt Jens Reime. Wir haben heute die Meldung der BaFin über unerlaubte Aktienangebote von Pre-Market IPO AG und der MDE Finance AG erhalten. Was sagt uns das?

Rechtsanwalt Jens Reime: Guten Tag. Die Meldung der BaFin ist ernst zu nehmen. Sie besagt, dass diese beiden Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Das ist illegal und kann für potenzielle Anleger erhebliche Risiken bergen.

Interviewer: Was bedeutet der § 37 Absatz 4 KWG, auf den sich die BaFin bezieht?

Rechtsanwalt Jens Reime: Der § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) ermächtigt die BaFin, die Öffentlichkeit zu warnen, wenn ein Unternehmen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis betreibt. Das dient dem Schutz der Verbraucher und der Integrität des Finanzmarkts.

Interviewer: Was sollten Verbraucher tun, die bereits in Kontakt mit diesen Unternehmen gekommen sind?

Rechtsanwalt Jens Reime: Wer bereits Geschäfte mit diesen Unternehmen gemacht hat, sollte dringend rechtlichen Rat einholen. Die fehlende Erlaubnis dieser Unternehmen stellt ein großes Risiko dar, und Betroffene sollten prüfen, ob und wie sie ihr investiertes Geld zurückbekommen können.

Interviewer: Gibt es eine Möglichkeit, vorab zu prüfen, ob ein Unternehmen über die notwendige Erlaubnis verfügt?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ja, die BaFin bietet auf ihrer Website eine Unternehmensdatenbank an, in der man nachsehen kann, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis für die angebotenen Finanzdienstleistungen hat. Das ist ein guter erster Schritt, um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen.

Interviewer: Welche Strafen drohen den Unternehmen, die gegen das KWG verstoßen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Unternehmen, die gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, können mit empfindlichen Strafen belegt werden. Diese können sowohl finanzielle Strafen als auch strafrechtliche Konsequenzen umfassen. Im schlimmsten Fall kann dies bis zur Schließung des Unternehmens führen.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch und die wertvollen Informationen.

Rechtsanwalt Jens Reime: Gerne, der Schutz der Verbraucher sollte immer an erster Stelle stehen. Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, dazu beizutragen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: „Finanzbetrug ist leider die Wachstumsbranche des Jahres“

Frage: Frau Bontschev, laut der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist Finanzbetrug mittlerweile eine „Wachstumsbranche“....

Interviews

Interview mit Thomas Bremer: „Der Vertrieb der DEGAG enttäuscht durch Passivität und Eigennutz“

Thomas Bremer, Experte und kritischer Beobachter der Finanz- und Immobilienbranche, hat in...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Jede Immobilie hat ein Eigenleben – das wird oft unterschätzt“

Das Haus in Tuttlingen ist nur ein Beispiel Frage: Herr Reime, viele...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: Gefahren und Missverständnisse bei Nachrangdarlehen

Frage: Herr Högel, Nachrangdarlehen werden oft als attraktive Bürgerbeteiligung bei nachhaltigen Projekten...