Seit heute können die einzelnen Bundesländer beim Bundesverkehrsministerium die Wiedereinführung der alten Kennzeichnenkürzel beantragen. Wenn sie das tun, können die Autofahrer freiwillig ihr Kennzeichen wechseln. Es können dann Buchstabenkombinationen geprägt werden, die seit der Gebietsreform verschwunden waren.
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