Das weltbekannte Modehaus Chanel ist von einem Pariser Berufungsgericht zur Zahlung von 200.000 Euro verdonnert worden, weil es von einem kleinen Zulieferer eine Strickweste abgekupfert hat. Die Strickweste von Chanel sei eine „exakte Kopie“ der von der Firma World Tricot entworfenen Weste, erklärte das Gericht gestern. Das Urteil ist der vorläufige Schlusspunkt in einem seit sieben Jahren laufenden Rechtsstreit.
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