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Das „Jammerschreiben“ des Dr. Gert Sieger in Sachen Deutsche Lichtmiete

PDPics (CC0), Pixabay
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Ehrlich gesagt, mit solch einem „Jammerschreiben“ aus dem Hause Hahn/Sieger hatten wir dann bereits in der vorigen Woche gerechnet. Was uns man aber nun „anonym“ zugespielt hat, das übertrifft dann sogar unsere „schlimmsten Erwartungen“.

Ein wenig mehr Niveau hatten wir Dr. Sieger dann doch zugetraut. Übrigens Herr Dr. Sieger Niveau ist keine Hautcreme.

Nun gut, die zuständigen Behörden werden damit umzugehen wissen, da bin ich mir sicher.

Zitat.

der Insolvenzverwalter Weiss hat mir – Stand heute – den Zugang zu den Gläubigerversammlungen nicht genehmigt, obwohl ich drei Konzepte zur Fortführung der Deutsche Lichtmiete Unternehmens-gruppe vorstellen möchte, bereits am 18.06.2022 ein verbindliches Kaufangebot bei der beauftragten Investment Bank abgegeben habe und Geschäftsführer der drei Gesellschaften bin.

Ich möchte festhalten, dass für die Eröffnung des Verfahrens bel der Deutsche LIchtmiete AG ein Fremdantrag vorlag. Gemäß §10 Ins° ist in diesem Pall der Schuldner anzuhören — das ist meines Wis-sens bis heute nicht geschehen bis zum 31.03.2022 war ich alleiniger Vorstand der Deutsche Licht-miete AG und wurde jedenfalls nicht zur Stellungnahme aufgefordert.

Wir, d.h. die Organe und Eigentümer der Deutsche Lichtmiete AG sowie das vorherige Management, halten das insolvenzgutachten des Herrn Rüdiger Weiss in vielen Punkten für fehlerhaft. Zu gegebe-ner Zeit werden wir dies aufgreifen und kommentieren. Wir haben einen Anwalt und Partner der KPMG, eine der big four WP Gesellschaften, beauftragt, für uns die Anspruchsgrundlagen für Scha-denersatzforderungen und einer Staatshaftungsklage vorzubereiten. Sobald ein Prozessfinanzierer zugesagt hat, wird die Klage vorbereitet. Wenn die Schadenshöhe feststeht, wird die Klage einge-reicht.

Wir erwarten einen Schaden in der Größenordnung von mindestens 300 Mio, Euro, der viel-leicht verringert werden kann, wenn umgehend eingegriffen und die Deutsche Lichtmiete gerettet und fortgeführt wird.

In diesem Zusammenhang werden und sollen auch die Gutachten überprüft werden. Dass eine sehr kleine (2 Partner GbR) insolvenzverwaltung aus Dresden mit einem gemieteten Schreibtisch in Ham-burg (und in vielen anderen Städten) das Mandat eines so großen Falles gewinnen konnte, stimmt uns schon nachdenklich.

Herr Weiss versucht, uns mit alien Mitteln aus allen Versammlungen herauszuhalten und eine Diskus-sion über die Gutachten zu verhindern — nicht nur wir vermuten, dass bereits im Vorfeld der Gläubi-gerversammlungen das Konzept von One Square Advisors von den Akteuren verabschiedet wurde. Das würde auch den völlig gescheiterten M&A Prozess erklären, zu dem es zumindest einer funktio-nierende Organisation und die finale Klärung der Eigentumsfrage bedurft hätte.

Die Eigentumsfrage ist bis heute nicht geklärt und von einer „Organisation“ kann bei der Lichtmiete schon lange nicht mehr gesprochen werden. Das Unternehmen wurde — bewusst oder aus Unfähigkeit — faktisch liqui-diert.

Sie kennen sicher das Urteil des Landgerichtes Leipzig zu WallnerWeiss im Fall UDI (https://invest-mentcheck.de/news/6632/ein-meilenstein-fuer-die-markthygierte). Bei UDI lagen vielleicht die Be-weggründe etwas anders, aber das Vorgehen von Weiss ist bei der Lichtmiete genau dasselbe — auch hier wurden die gleichen Anwälte vorgeschlagen. Ich habe das Schreiben von WallnerWeiss beigefügt — dass sämtliche Anleger angeschrieben wurden, ist schon fragwürdig. One Square Advisors wurde bei der Deutschen Lichtmiete AG und ihren Tochterfirmen für den Gläubigerausschuss vorgeschla-gen, sie waren Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss und wurden mit einer vermutlich nichti-gen Entscheidung in allen drei Gläubigerversammlungen zu gemeinsamen Vertretern berufen. One Square Advisors wollten das m&A Mandat haben und sind nun – neben uns – die letzten Anbieter im Bieterverfahrenl
Bei der Verwaltung der drei Direkt-Investitionsgesellschaften gibt es erhebliche Interessenkonflikte mit den beherrschenden Obergesellschaften: Die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH hat z.B. ein Darlehen in der Größenordnung von 13 Mio. an die Deutsche Lichtmiete AG gege-ben. Ich bin sehr gespannt, wie das in dem Gutachten behandelt wurde. Mehr oder weniger aus-schließliche Gläubiger der drei Direkt-Investitionsgesellschaften sind die Direktinvestoren, die auch Eigentum an den Leuchten haben und denen das Eigentum an den bilanzierten Leuchten in den Direktinvestitions-gesellschaften zuzurechnen ist.

Diese Leuchten sind aber im Bestand vermischt mit den Leuchten der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft, die — wahrscheinlich bestritten – Sicherungseigentum der Anleihegläubiger sind, und lagern in den Räumen der Deutsche Lichtmiete Pro-duktionsgesellschaft. Ein Versäumnis der Insolvenzverwaltung ist, die Eigentumsfrage nicht geklärt zu haben, das Eigentum der Direktinvestoren nicht von den restlichen Leuchten separiert zu haben und auf der Basis geklärter Eigentumsfragen oder mittels einer Treuhandgesellschaft die Direktinvestiti-onsgeselischaften nicht fortgeführt zu haben. Der gemeinsame Vertreter der Anleihen sollte die Si-cherungsrechte und die Eigentumsfrage für die Anleihengläubiger eigentlich durchsetzen, ist aber wohl auch im Gläubigerausschuss der Direktinvestitionsgesellschaften: Das passt doch gar nicht zu-sammen
Bel den Direkt-Investitionsgesellschaften ist die Situation genau wie bei den Gesellschaften, die Herr Malte Köster verwaltet und die unter der DIM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH hängen: Herr Kös-ter hat ziemlich ungeschminkt in seinem Gutachten reklamiert, dass wallnerWeiss weder die Eigen-tumsfrage noch die Zuordnung der Leuchten zu Ihren Besitzern ordentlich geprüft hat, was bel der 100% Tochter der Deutsche Lichtmiete AG, der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft hätte pas-sieren müssen» Nach 7 Monaten liegt hier noch kein Ergebnis vor! Ich hatte Herrn Weiss vorgeschla-gen, diese Prüfung durchzuführen, sogar kostenlos — das Ergebnis war ein Hausverbot und die Ver-wehrung des Zugangs zu allen 1T-Systemen. Technisch ist eine solche Prüfung problemlos möglich und auch nicht schwierig. Aus welchen Gründen sie nicht gemacht wurde lässt sich nur vermuten.
Bei der Frage der Eigentumsrechte der Direktinvestoren geht man sehr formal vor und fordert neben den Zertifikaten auch einen Nachweis, wo sich die Leuchten befinden — diesen Nachweis kann, wenn überhaupt, ebenfalls nur die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft erbringen mit Systemen, die formal der Deutsche Lichtmiete AG gehören. Neben den Eigentumsrechten ist ungeklärt, welche Leuchten tatsächlich vermietet und ob die Mieten abgetreten sind.

Abgesehen von diesen eher formalen Fragen Ist der Hauptschaden in der gesamten Gruppe dutch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Insolvenzverwalters entstanden — nicht der Verdacht auf einen bandenmäßigen Betrug und die Strafverfolgung dieses Verdachtes, sondern durch die Beschlagnahme sämtlicher Aktivvermögen und der damit verbundenen Schädigung der Vermögensinteressen aller Gläubiger. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie die Rücknahme der Insolvenzanträge und die erneute Stellung der Insolvenzanträge den Prozess wesentlich verzögert haben sollen — das waren keine zwei Wochen! Noch heute ist ein Mitarbeiter von WallnerWeiss fast ausschließlich damit beschäftigt, zu versuchen, strafbare Handlungen nachzuweisen — aber ein Fort-führungskonzept wurde z,B, nicht sorgfältig geprüft.

Wir hatten in unseren Eigenanträgen für alle Gesellschaften angeboten, durch eine große WP Gesellschaft oder eine Anwaltskanzlei (CMS Hamburg) eine Fraud Due Diligence zu erstellen, um durch kompetente Fachleute gutachterlich zu untersuchen, ob tatsächlich strafbare Handlungen des vorhe-rigen Managements vorlagen, ob und wo Leuchten fehlen, ob das Geschäftsmodell profitabel war usw.

All das wurde nicht gemacht mit dem Ergebnis, dass bis heute —7 Monate später -,völlig unbewiesene Verdachtsmomente (es „fehlen“ Leuchten) immer wieder in die Diskussion eingebracht werden, Das erinnert schon sehr an den Kirch Fail.

Zitat Ende

Sehr geehrter Herr Dr. Sieger, stellen Sie doch den Anlegern einmal Ihr Konzept mit kompletten Kapitalnachweis zur Verfügung. Ihr Gebot sollte ja dann mindestens im 2-stelligen Millionenbereich sein.

Man hat dabei aber auch das Gefühl, das Dr. Sieger irgendwie das Insolvenzgutachten nicht richtig verstanden hat. Es gibt bestimmt Jemand der sich viel Zeit nimmt und ihm das einmal Satz für Satz erklärt.

Erwähnen Sie doch bitte auch einmal das „verlorene Verfahren“ gegen den Insolvenzverwalter vor dem Landgericht Stuttgart, ich finde das sollten die Anleger doch einmal wissen. Wissen, dass Dr. Sieger eben möglicherweise nicht der Mann ist der Verantwortung übernimmt.

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