Startseite Allgemeines Das kann nur im Interesse der Verbraucher sein, die Übergangsfrist ist aber deutlich zu lange
Allgemeines

Das kann nur im Interesse der Verbraucher sein, die Übergangsfrist ist aber deutlich zu lange

DarkAthena (CC0), Pixabay
Teilen

Mit dem „New Deal for Consumers“ will die Europäische Kommission Onlineshopping transparenter machen und Konsumenten vor überteuerten Angeboten schützen. Gefälschte Kundenbewertungen und irreführende Rabattaktionen werden künftig bestraft, personalisierte Angebote müssen gekennzeichnet werden. Die Richtlinie ist seit Dezember 2020 in Kraft getreten, bis Mai 2022 muss sie umgesetzt werden.

Damit wird vieles verboten, was im Internet bisher keinerlei Störgefühl bei den Tätern ausgelöst hat. Manipulationen zu Lasten Dritter sind durch das Internet salonfähig geworden. Weshalb Leute, die sich sonst als ehrbare Mitglieder der Gesellschaft empfinden, plötzlich zu geldgierigen Fallenstellern geworden sind, verstehe wer will.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FMA warnt vor Aktivitäten der Krypto-Ex Ltd und Krypto-Ex Investments Ltd

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine dringende Warnung vor den Angeboten der...

Allgemeines

Eilmeldung: Zerreißt es jetzt die FDP Wissing tritt aus der FDP aus

Was für ein politischer Knaller in Berlin, Wissing bleibt Bundesverkehrsminister und tritt...

Allgemeines

Elaris Aktienkurs fällt auf 2,46 Euro, auf dem Weg zum Pennystock?

Der Geldkurs ist der Preis, den Anleger:innen an der Börse bereit sind,...

Allgemeines

Deutschland im Tal der Tränen: Wer führt uns wieder nach oben?

Deutschland steht vor einer der schwersten politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten...