Das Kleinanlegerschutzgesetz wurde in Deutschland eingeführt, um die Rechte und Interessen von Kleinanlegern besser zu schützen, insbesondere im Bereich der sog. „Grauen Kapitalmarkt“-Produkte. Das Gesetz wurde vor dem Hintergrund einiger Finanzskandale in der Vergangenheit eingeführt, bei denen viele Kleinanleger erhebliche Geldbeträge verloren haben.
Die wesentlichen Inhalte des Kleinanlegerschutzgesetzes sind:
Erweiterte Informationspflichten: Emissionsprospekte müssen auch für bislang prospektfreie Vermögensanlagen erstellt werden. Damit sollen Anleger besser über die Risiken informiert werden, die mit der jeweiligen Investition verbunden sind.
Stärkere Aufsicht durch die BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhielt erweiterte Befugnisse und kann nun Produktinformationen überprüfen und ggf. auch die Veröffentlichung stoppen.
Werbebeschränkungen: Werbung, die sich an Kleinanleger richtet, muss künftig auf die Risiken der Anlage hinweisen. Insbesondere Werbung mit dem Einsatz von Anlegergeldern im Sinne einer sogenannten „sicheren Anlage“ wurde eingeschränkt.
Ausweitung des Anwendungsbereichs: Das Gesetz gilt auch für bislang nicht regulierte Finanzprodukte wie Direktinvestments.
Begrenzung der Vertriebsprovision: Mit dem Gesetz werden auch bestimmte Vergütungsmodelle für den Vertrieb beschränkt, um Interessenkonflikte zu reduzieren.
Höhere Transparenz: Anbieter müssen regelmäßig über den Stand der Anlageprojekte informieren.
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist am 10. Juli 2015 in Kraft getreten. Es ist jedoch zu beachten, dass Gesetze und deren Regelungen im Laufe der Zeit geändert werden können. Es ist daher ratsam, bei konkreten Anfragen oder bei der Suche nach detaillierten Informationen die aktuelle Gesetzeslage zu konsultieren oder sich an einen Fachanwalt zu wenden.
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