Mit Verlaub, das haben wir in 12 Jahren auch noch nicht erlebt, selbst bei einem Schweizer Konkursamt nicht. Man kann nur hoffen, dass das nicht das normale Verhalten eines Schweizer Amtes ist. Gut, dass unsere bisherigen Erfahrungen mit Schweizer Konkursämtern da besser sind.
Es geht um einen Vorgang rund um ein Unternehmen, dessen Sitz im Verantwortungsbereich des Konkursamtes des Kantons Thurgau, Departement für Justiz und Sicherheit (DJS), Amt für Betreibungs- und Konkurswesen und Konkursamt hat. Wir hatten einfach nur angefragt, wer denn der zuständige Konkursverwalter für ein Unternehmen ist, dass dort seinen Sitz hat?
Der Grund war ganz einfach. Bei uns haben sich mittlerweile über 30 Anleger gemeldet, die in das Unternehmen Geld investiert hatten und nun Kenntnis davon bekommen haben, dass das Unternehmen in Insolvenz gegangen ist. Nun muss man als Anleger ja zumindest wissen, an wen man sich denn da wenden kann. Genau deshalb unsere Anfrage.
Möglicherweise hat man aber auch keine Lust, sich „viel Arbeit“ zu machen und will das Verfahren schnell vom Tisch haben. Wir haben uns in dem Vorgang nun an die Schweizer Botschaft in Berlin gewandt, denn natürlich sind wir auch hier im Namen der Anleger „der bekannte Wadenbeißer“.
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