Wetten, wäre Lieschen Müller von solchen Anfeindungen betroffen und ein Berliner Gericht hätte solch ein Urteil gefällt, dann hätte sich keine Sau dafür interessiert. Nun war das aber Renate Künast, eine EX-Grünen-Frontfrau.
Mit Verlaub, Frau Künast, Sie haben vollkommen recht mit ihrer Empörung und dieses Urteil, das dann hoffentlich in der nächsten gerichlichen Instanz keinen Bestand hat. Man sollte die Richter der Kammer einmal mit ähnlichen Sprüchen im Internet betiteln, da wäre es dann spannend, wie schnell sie zu einem Kollegen laufen würden und sich eine Einstweilige Verfügung holen würden.
Richter, wie die der Kammer in Berlin, sind sich dann offenbar nicht im Klaren darüber, dass genau solche Entscheidungen noch mehr Hass im Internet produzieren und natürlich auch salonfähig machen.
Ja, viele Weichbirnen fühlen sich doch jetzt gerade zu herausgefordert, ähnliche Kommentare zu veröffentlichen. Beschwert sich einer der betroffenen Personen, verweisen die Verursacher einfach auf das Urteil der Berliner Richter. Meinungsfreiheit ja, aber ein Gericht muss bei solchen Hasskommentaren auch einmal die Grenze des Erlaubten aufzeigen, ansonsten fördert man solche Dinge im Internet, man dämmt sie nicht ein.
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