Die Bürgermeisterin einer CSU-geführten Gemeinde konfrontierte einen AfD-Politiker im Kreistag mit fragwürdigen Social-Media-Posts. Der Politiker bestätigte, dass es sein Account sei. Die Bürgermeisterin bezeichnete die Äußerungen als undemokratisch und für sie unvereinbar mit ihrem Gewissen. Trotz dieser Kontroverse stimmte eine deutliche Mehrheit im Kreistag gegen den Politiker, und einige seiner Posts wurden von der Social-Media-Plattform entfernt.
Der AfD-Vertreter, ein LKW-Fahrer, der bisher politisch kaum in Erscheinung trat, rückte nach Absagen und Rücktritten vorheriger Kandidaten in den Kreistag nach. Der Landesvorsitzende der AfD bezeichnete die Ablehnung des Politikers als undemokratisch.
Nun wird der Fall von Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft. Ein Rechtsexperte bezeichnete die Äußerungen des AfD-Politikers als menschenverachtend und beleidigend, bezweifelte jedoch ihre strafrechtliche Relevanz. Ein Ausschluss aus dem Kreistag wäre nur bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr möglich.
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