Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Anwälten und Schutzvereinen, die Geschädigte ungefragt kontaktieren. LKA und Staatsanwaltschaft ermitteln.
Dem Marktwächter Finanzen liegen Verbraucherbeschwerden aus zehn Bundesländern zu Kanzleien und Anlegerschutzvereinen vor. Diese sprechen gezielt Verbraucher an, die am Grauen Kapitalmarkt Verluste erlitten haben. Nach Einschätzung der Marktwächterexperten versuchen diese Anwälte, mit Versprechungen beispielsweise zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ein besonders drastischer Fall: Mitte Juni durchsuchten die Staatsanwaltschaft Gera und das LKA Thüringen eine Kanzlei in Jena wegen des Verdachts auf Betrug in Verbindung mit unerlaubter Werbung. Verbraucherschützer warnen vor dieser Masche.
Entwickeln sich Beteiligungen nicht wie versprochen oder ist das Unternehmen, in das man investiert hat, insolvent geworden, wollen Anleger retten, was zu retten ist. Hinweisen durch Verbraucher zufolge machen sich einige Anlegeranwälte diese Situation zunutze mit dem Ziel, die Geschädigten als Mandanten zu gewinnen.
Kanzleien und Anlegerschutzvereine kontaktieren ungefragt geschädigte Anleger und stellen beispielsweise in Aussicht, Schadensersatzansprüche noch durchsetzen oder einen laufenden Anlagevertrag aufheben zu können. „Sie suggerieren Dringlichkeit, bauen Zeitdruck im Hinblick auf Verjährungsfristen auf und haken nach, wenn die Angeschriebenen nicht reagieren“, berichtet Wolf Brandes, Teamleiter des Marktwächters Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Beschwerden über Kanzleien und Vereine
Bundesweit gibt es vermehrt Verbraucherbeschwerden zu Anwaltskanzleien und Anlegerschutzvereinen. Verbraucher beschwerten sich beispielsweise über PWB Rechtsanwälte (Jena), BKR Partnerschaftsgesellschaft (Jena), DVS Deutscher Verbraucherschutzring (Jena) sowie DAKS Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz (Berlin), iipk Informations- und Interessengemeinschaften privater Kapitalanleger c/o SVB Bernhard Ehlen (Minderlittgen), Targetum Treuhand (Hamburg) und Thiel & Collegen Rechtsanwälte (Hamburg).
Bezahlen für nutzlose Informationen
Wie Verbraucher berichten, wurden sie über die Kosten meist nicht ausreichend aufgeklärt. So folgen der oftmals kostenlosen Ersteinschätzung hohe Rechnungen.
Das grundsätzliche Ärgernis: Nach Einschätzung des Marktwächter-Teams sind die Versprechungen häufig haltlos und die Rechtsgrundlagen zum Teil fragwürdig. Geschädigte Anleger schilderten, dass ihnen zweifelhafte Vergleiche oder Güteverfahren in Aussicht gestellt wurden. „Wir halten diese Hilfsangebote oft für sinnlos und überflüssig. Es entsteht der Eindruck, dass einige Kanzleien und Schutzvereine Mandate gewinnen wollen, die als Massenverfahren wenig Aufwand bedeuten“, so Brandes.
Die Marktwächter prüfen derzeit, ob das Verhalten dieser Kanzleien die Grenzen des Wettbewerbs überschreitet, und leiten gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen ein. Beratung für geschädigte Verbraucher bieten die Verbraucherzentralen vor Ort.
recht hat er!