Danke für Ihre Anfrage zur den von der BaFin beantworteten Fragen.
Ich teile in allen Punkten die Ausführungen der Anstalt.
Gleichwohl kommen bestimmte Aspekte immer wieder auf, die aber nun hoffentlich noch besser bei den Anlegeranwälten, Ablegern und Vermittlern wahrgenommen werden.
Zum Beispiel kann sich niemand nur deshalb auf die inhaltliche Richtigkeit von Angaben in Prospekten berufen, weil die Anstalt im Rahmen der Gestattung die Vollständigkeit und Kohärenz überprüft hat. Der Prospekt zum FuBus-NRD wurde übrigens nicht geprüft.
Die Anstalt haftet auch nicht etwa hinsichtlich anderer Gesellschaften oder gar deren Produkte, nur weil sie (allein) das Institut beaufsichtigt. Abgesehen davon müsste dann auch gründlich erst jede andere Möglichkeit der Rechtsverfolgung gegen Dritte ausgeschöpft sein.
Deutlich wird aber (erneut), dass das FDI die Erlaubnis zur Anlageberatung und Abschlussvermittlung hat und entsprechende Rechtsträgerin ist und nicht die vertraglich gebundenen Vermittler.
Ein anderer Punkt, der leider immer noch bei einigen Anlegeranwälten gegenüber potentiellen Mandanten als Renner ins Spiel gebracht wird, ist die EdW. Ich denke, es ist nun noch klarer geworden, wie abwegig das ist.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
Rechtsanwalt
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