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Das Miese Konto für die Kommanditisten der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG

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Immerhin 754.332,32 Euro beträgt das Minus aus Sicht der Kommanditisten für ihr Investment. Eine Zahl, die den Kommnaditisten sicherlich auch Unbehagen bereiten könnte, denn letztlich geht es um ihre Kapitalanlage. Ein Investment, womit sie Geld verdienen wollten eigentlich.

te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG

Aschheim (vormals: Nürnberg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.02.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
26.2.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 6.065.394,58 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.500.000,00 0,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 1.500.000,00 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.565.394,58 0,00
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 754.332,32 0,00
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 754.332,32 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.819.726,90 0,00

Passiva

31.12.2016
EUR
26.2.2016
EUR
A. Rückstellungen 2.600,00 0,00
1. sonstige Rückstellungen 2.600,00 0,00
B. Verbindlichkeiten 6.817.126,90 0,00
1. sonstige Verbindlichkeiten 6.817.126,90 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.819.726,90 0,00

Gewinn- und Verlustrechnung

26.2.2016 – 31.12.2016
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 739.252,82
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 16.079,50
3. Ergebnis nach Steuern -755.332,32
4. Jahresfehlbetrag 755.332,32

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Aschheim und ist unter der Nummer HRA 107137 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Kleinstpersonenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a HGB. Als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft ist die Gesellschaft zur Aufstellung eines Anhangs grundsätzlich nicht verpflichtet Als Emittent von Vermögensanlagen erstellt die Gesellschaft in Anlehnung an die Vorschrift des § 24 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) dennoch einen Anhang,. Die Erstellung des Anhangs erfolgt freiwillig nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert.

2. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

3. Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. ANGABEN ZUR BILANZ

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich wie folgt zusammen:

Restlaufzeiten bis 1 Jahr
TEUR
1 – 5 Jahre
TEUR
ab 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Sonstige 39 6.778 0 6.817

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 11 enthalten.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 keine Mitarbeiter.

 

Aschheim, den 30. Juni 2017

te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG
vertreten durch te management GmbH

Geschäftsführung

Stefan Keller

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 26.02.2016 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 01.03.2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRA 17537 eingetragen. Die Sitzverlegung nach Aschheim wurde am 18.05.2017 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 107137 eingetragen wurde.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG ist die Investitionen und die Vermittlung von Investitionen in Entwicklung, Errichtung, Erwerb und Verwertung von Projekten der erneuerbaren Energie sowie damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Insbesondere die Finanzierung von Mietmodellen für den Solarstrom-Eigenverbrauch steht dabei im Mittelpunkt.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 6,8 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).

Die UDI Beratungsgesellschaft GmbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung von Mietverträgen und Installationsnachweisen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik sinkt. Parallel dazu sinken auch die Preise für Solar-Anlagentechnik. Aus diesem Grund ist es mittlerweile rentabel, den durch die eigene Photovoltaikanlage selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen und nur den überschüssigen Strom nach den Tarifen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz einzuspeisen.

Das hier finanzierte Solarstrom-Eigenverbrauchsmodell ermöglich nun vielen Hauseigentümern, als Mieter einer PV-Anlage von deren Vorteilen zu profitieren. Für eine feste monatliche Miete können sie den erzeugten Strom selber nutzen und den nicht selbst verbrauchten Strom gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen.

Geschäftsverlauf und Lage

Vermögenslage

Zum 31.12.2016 waren 6.778 TEuro Nachrangdarlehen durch Anleger zur Verfügung gestellt worden und bildeten damit als Ausweis als Verbindlichkeiten den größten Posten (99% Anteil an der Bilanzsumme) auf der Passivseite der Bilanz, die eine Summe von 6.820 TEuro aufweist.

Auf der Aktivseite sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von von 1.500 TEuro (22% der Bilanzsumme) sowie das Bankguthaben in Höhe von 4.565 TEuro (67% der Bilanzsumme) die wesentlichen Posten.

Ertragslage

Da im Berichtsjahr noch keine Darlehen ausgereicht wurden ergaben sich in 2016 auch noch keine Erlöse.

Auf der Aufwandseite waren die Verkaufsprovisionen und Kosten der Platzierung der Festzins-Anlage die wesentlichen Positionen.

Der Jahresfehlbetrag lag bei 755 TEuro.

Finanzlage

Zum 31.12.2016 standen der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG eingeworbene Nachrangdarlehen in Höhe von 6.778 TEuro zur Verfügung.

Das Bankguthaben betrug zum 31.12.2016 4.565 TEuro.

Gesamtaussage

Die in 2016 abgeschlossene Einwerbung der Festzinsanlage lag am oberen Rand des prognostizierten Korridors von 5 bis 7 Mio. Euro. Insgesamt entwickelte sich die Gesellschaft im Wesentlichen wie erwartet; für 2017 wird mit einem Gewinn von 0,2 Mio. Euro bei Umsatzerlöse inkl. Zinsen von 1 Mio. Euro gerechnet.

Prognosebericht

Wir gehen davon aus, dass in 2017 wie vorgesehen die eingeworbenen Mittel weiterhin in den bisher ausgereichten Darlehen investiert bleiben und sich die Gesellschaft entsprechend positiv weiterentwickelt.

Chancen- und Risikobericht

Bei der Vergabe der Darlehen an die PV-Mietmodelle wurde das Vorliegen der den Mietmodellen zugrundeliegenden Mietverträge sowie der Installationsberichte der PV-Anlagen überprüft. Die Mietmodellgesellschaften verfügen zudem über Mietausfall-Versicherungen, so dass das theoretische Risiko etwaiger Zins- und Tilgungsausfälle entsprechend reduziert wird.

Die Rückzahlung der ausgereichten Darlehen ist abhängig von der Refinanzierung der Mietgesellschaften durch Dritte (Banken, Investoren). In Abhängigkeit von entsprechenden Umsetzungen solcher Finanzierungen kann es theoretisch zu Verzögerungen bei der Rückzahlung kommen.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2016 hat die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG die für das Berichtsjahr anfallenden Haftungsvergütungen in Höhe von 8.181,25 Euro und die Kosten für Anlegerbetreuung von 3.203,15 Euro an die Komplementärin noch nicht gezahlt.

Es wurden im Geschäftsjahr 2016 von der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Aschheim, im Juni 2017

Stefan Keller

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2018 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss macht von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch.

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 26. Februar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 26. Februar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

 

Neuburg a.d. Donau, den 12. Juni 2018

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

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