Startseite Allgemeines Justiz Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe-NRW 2020 einzulegen.
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Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe-NRW 2020 einzulegen.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe-NRW 2020 einzulegen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Gerne hätten wir nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte Rechtsklarheit gehabt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es geboten, Berufung gegen die Urteile einzulegen. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Ausgangs- und Schlussbescheide. Eine mögliche daraus resultierende Ungleichbehandlung wollen wir durch eine Berufungsentscheidung vermeiden.“

Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen prüft das Wirtschaftsministerium derzeit, ob und in welcher Form ein Zahlungsmoratorium erlassen werden kann.

In Nordrhein-Westfalen sind bei den Verwaltungsgerichten rund 2.500 Klagen gegen die Schlussbescheide eingelegt worden. Die Verwaltungsgerichte haben in insgesamt elf repräsentativen Verfahren entschieden und insbesondere die Vorläufigkeit der Bewilligungsbescheide und den Maßstab des Liquiditätsengpasses nicht akzeptiert. Die Urteile sind bisher nicht rechtskräftig. Alle Verwaltungsgerichte haben die Berufung wegen der besonderen Bedeutung der Sache zugelassen. Betroffen sind alle Verfahren, in denen wirksame Rechtsmittel eingelegt worden sind.

Die Corona-Pandemie hat Bund und Land im Frühjahr 2020 vor eine nie dagewesene Herausforderung gestellt. Zu Beginn des Lockdowns im März 2020 ist daher für hunderttausende Soloselbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen im Land innerhalb weniger Tage mit Unterstützung des Bundes ein milliardenschweres Hilfsprogramm aufgestellt worden: Die NRW-Soforthilfe 2020. Die damalige Landesregierung entschied sich für eine schnelle, volldigital und unbürokratisch auszuzahlende Pauschale. Um Zeit zu gewinnen, sollte die Liquiditätsprüfung dabei erst nachgelagert durchgeführt werden.

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