Solch einen Vorgang hatten wir bei uns in der Redaktion auch noch nicht. Eigentlich ist ja mit dem Unternehmen Facto Financial Services AG ein Rechtsdienstleister in Insolvenz gegangen. Solche Tätigkeiten, wie hier von der FACTO FS AG, erfordern daher auch eine Erlaubnis, die das Unternehmen in dem Fall, vom Landgericht Stuttgart erteilt bekommen hat.
Nun haben wir natürlich mit dem Landgericht Stuttgart dann auch Kontakt aufgenommen, weil wir wissen wollten, was dann nun mit der Erlaubnis der Facto Financial Services AG passiert? Nun, das Landgericht Stuttgart wird dem Vorgang jetzt nachgehen. Sollten sich die Angaben bestätigen, dürfte wohl keine Fortführung der Rechtsdienstleistungen, als Geschäft, möglich sein. Damit wäre dann sicherlich auch in der Folge eine „Insolvenz in Eigenregie“ nicht möglich, also doch Regelinsolvenz.
Ein weiteres Beispiel wie intelligent und zielführend der „Verbraucherschutz“ vom Gesetzgeber ausgestalltet ist. Das Geschäftsmodell nur mit Erlaubnis der Rechtsdienstleistung zuzulassen ist schon ziemlich konstruiert, Im Ergebnis ist nun eine „Eigeninsolvenz“ nicht möglich, die die Chance auf bessere Quoten hätte als die „Regelinsolvenz“. Der Kunde (Verbraucher) steht jetzt also schlechter, als wenn es den Zwang zur Erlaubnis der Rechtsdienstleistung nicht geben würde.
Das dient dem Verbraucherschutz!
Setzen! Sechs! Nachbessern!