Auch das ist ein Thema im Zusammenhang mit der Swiss Gold Treuhand AG aus Zug in der Schweiz, denn unseren Recherchen nach hat der genannte Rechtsanwalt in der Vergangenheit beratend für die SGT AG gearbeitet. Nun haben uns einige Anleger darauf aufmerksam gemacht, dass jener Dr. Manfred Puchner LL.M. auch um Mandate bei Anlegern geworben hatte. Ein Vorgang, der uns natürlich irritiert hat, denn eigentlich besteht da aus unserer Sicht ein Interessenkonflikt nach deutschem Anwaltsrecht. Nun wollten wir natürlich wissen, wie Dr. Manfred Puchner LL.M. den Vorgang sieht und haben ihm eine Presseanfrage übermittelt, die er uns dann auch kurzfristig beantwortet hatte.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Bremer,
auf Ihre Anfrage vom Donnerstag, den 2.5.2024, teile ich mit, dass im Rahmen der erteilten Mandate, soweit es die Swiss Gold Treuhand AG und deren Kunden betrifft, keine Interessenkonflikte aufgetreten sind.
Ein Interessenkonflikt bestand und besteht daher nicht.
Weitere Äußerungen, selbst wenn ich hierzu Informationen hätte, kann ich aufgrund der bestehenden allgemeinen anwaltlichen Schweigepflicht nicht tätigen.
Zitat Ende
Das hat uns natürlich so nicht gereicht, so haben wir dann auch die für Rechtsanwalt Puchner zuständige Standesorganisation um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben wir dann auch kurzfristig bekommen. Hier heißt es:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Bremer,
Ihr unten stehendes Mail wurde in Bearbeitung genommen. Nach Klärung des Sachverhalts und Entscheidung durch den Ausschuss der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer erhalten Sie dann weitere Mitteilung.
Zitat Ende
Da scheinen wir doch mit unserem Hinweis möglicherweise nicht so ganz falsch gelegen zu haben. Ich kann jedem Anleger der Swiss Gold Treuhand AG, der Mandant bei der genannten Kanzlei ist, nur den Hinweis geben, die Kanzlei anzuschreiben und das Mandat zu kündigen und bereits gezahlte Vorschüsse zurück zu verlangen. Ich gehe davon aus, dass die Kammer das dann ähnlich sehen könnte.
Kommentar hinterlassen