Startseite Allgemeines Das müssen Sie jetzt wissen zum Thema „die Politiker haben beschlossen“ das Volk folgt
Allgemeines

Das müssen Sie jetzt wissen zum Thema „die Politiker haben beschlossen“ das Volk folgt

padrinan (CC0), Pixabay
Teilen

Lockdown und Notbremse

  • Die bestehenden Verordnungen der Länder zu Beschränkungen werden bis 18. April verlängert.
  • Die beim vorhergehenden Treffen vereinbarte Notbremse für alle Öffnungsschritte wird konsequent umgesetzt.
  • In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 wird es weitere Schritte geben. Dazu können zählen: Tragepflicht medizinischer Masken von haushaltsfremden Mitfahrern im privaten PKW, tagesaktuelle Schnelltests, Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Ostern

  • Während der Ostertage gibt es eine mehrtägige, weitgehende Reduzierung aller Kontakte.
  • Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert.
  • Es gilt damit an diesen fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.
  • Private Zusammenkünfte sollen dabei auf maximal zwei Hausstände höchstens aber fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
  • Bereits geöffnete Außengastronomie wird geschlossen.
  • Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Es gelten ansonsten die üblichen Feiertagsregelungen für Öffnungen.
  • Der Bund schlägt die rechtliche Umsetzung vor.
  • Bund und Länder bitten die Religionsgemeinschaften, Versammlungen nur virtuell durchzuführen.
  • Etwaige mögliche Öffnungen anhand der Beschlüsse vom 3. März werden auf den 6. April verschoben.
  • Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.

Wie weiter?

  • Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidende Rolle spielen.
  • Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz zu berichten, ob und ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen nicht mehr bei Testkonzepten berücksichtigt werden müssen.
  • Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet.
  • Länder können befristet in ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.
  • Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse, IT-gestützte Kontaktverfolgung und eine enge Verbindung an die Gesundheitsämter sowie klare Abbruchkriterien.

Wirtschaft

  • Arbeitgeber sollen weiter das Arbeiten von zu Hause ermöglichen.
  • Ist dies nicht möglich, sollen regelmäßige Testangebote bestehen.
  • Die Tests sollen Beschäftigten, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.
  • Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Bericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen.
  • Für die Unternehmen, die besonders schwer von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument entwickeln.

Reisen

  • Alle Bürger sollen weiter auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland verzichten.
  • Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und zu einer zehntägigen Quarantäne nach Rückkehr. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
  • Wer aus Virusvariantengebieten kommt, muss eine Quarantäne von 14 Tagen einhalten.
  • Bund und Länder erwarten von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug.
  • Die Airlines sollen die Angebote während der Osterferien nicht weiter ausweiten.
  • Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

Quelle:ntv

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Basel singt oder Basel schweigt

Die Schweiz steht vor einem entscheidenden Abstimmungstag, an dem Themen von Kultur...

Allgemeines

Sächsische Grünen-Parteitag: Selbstkritik mit Witz und Wahlschmerz

Die sächsischen Grünen haben sich in Chemnitz zur großen Wahlanalyse versammelt –...

Allgemeines

Bekannte Trading-Formen: Was steckt dahinter und warum Trading riskant für Kleinanleger ist

Trading, also der kurzfristige Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, lockt viele Menschen...

Allgemeines

Nikotinbeutel: Die unscheinbare Gefahr im Taschenformat

Nikotinbeutel, auch bekannt als „Nicotine Pouches“, erleben weltweit einen Boom und gelten...