Prima gemacht das Prospekt der OGI AG aus Frankfurt, denn sonst würde mna sicherlich keine Genehmigung der CSSF aus Luxemburg erhalten haben. Aber mal ganz ehrlich, unabhängig von der Genehmigung, wer liest ein Prospekt noch mit 497 Seiten? Geht da das Kleinanlegerschutzgesetz nicht einfach an dem Machbaren und für normale Menschen verständlichen vorbei? Diese Frage sei erlaubt, denn es ist ja nicht das einzige Prospekt das mittlerweile einen Umfang angenommen hat (annehmen musste) der so einfach nicht mehr nachvollziehbar ist. Ich habe mir den Prospekt einmal angeschaut. Toll wie ausführlich das alles dargestellt ist, aber selbst mir fällt es schwerdas Prospekt dann noch bei der Seite 312 zu verstehen, vor allem zu wissen was noch vorne am Anfang des Prospektes so alles gestanden hat. Hätte das Prospekt nicht den Umfang gehabt, dann wäre es nicht genehmigt worden. Der Gesetzegeber muss sich hier doch einmal ganz klar Gedanken darüber machen, wo ist die Grenze dessen erreicht, was der Anleger an welchen sich der Prospket wendet, das noch alles verstehen kann. Zuviel, und das lernt uns das Lben, ist oft eben nicht gut.
OGI entlässt Prokuristen Carsten Volkening.
Eine still und heimliche Entscheidung?
Was ist derzeit im Hause der OGI los?
Gibt es interne Probleme oder war Herr Volkening nur erfolglos im Hause der OGI?
Wer folgt Herrn Volkening – dem eigentlichen retter der OGI.
Keine Berichte sind ja auch Berichte.