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Das One Group Desaster- sollten Anleger abwarten oder Handeln?

IO-Images (CC0), Pixabay
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Ganz klare Meinung unserer Redaktion: „Rette sich, wer kann“ bzw. „Rettet, was ihr könnt“, denn es geht ja um das Kapital, das Anleger investiert haben. Zwei erneute Warnhinweise der BaFin haben unserer Meinung nach ganz klar gezeigt, dass Anleger hier jetzt handeln müssen, will man nicht das von uns seit Jahren beschriebene Totalverlustrisiko mit seinem Investment riskieren. Nach wie vor ist das Unternehmen, mit Hauptsitz der Gesellschafter in Österreich, nicht transparent genug in der derzeitigen Situation.

Anleger haben hier kein, wie von uns angeregt, tieferes Einsicht in die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Hoffen und Bangen, und die Devise „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, anders kann man die Situation, aber auch das Verhalten vieler Anleger nicht beschreiben. Aus meiner Sicht wird sich die Situation der One Group in den nächsten Monaten nicht signifikant verändern, denn die derzeitige Situation im Immobilienmarkt gibt das nicht her.

Ja, ganz klar, die One Group ist nicht die einzige Immobiliengesellschaft, die der aktuellen Situation im Immobilienmarkt zu kämpfen hat, aber mit Verlaub, wichtiger ist doch, was mit ihrem einbezahlten Kapital passiert. Natürlich benötigt man dafür einen Rechtsanwalt, der einen vertritt, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aber das sind gut investierte Gebühren, die nur einen Bruchteil ausmachen des Kapitals, das man eingesetzt hat und droht nun zu verlieren.

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ProReal Europa 9  + 10 GmbH: Anleger bangen um ihre Investition

BaFin veröffentlicht Mitteilung über mögliche Zahlungsausfälle

Die ProReal Europa 9 GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Neu-Isenburg, hat Anlegern Sorgen bereitet, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Mitteilung nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz veröffentlichte. Der Grund: Die einzige Darlehensnehmerin der ProReal Europa 9 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten hatte, hat Insolvenz beantragt.

Die Hintergründe:

Die ProReal Europa 9 GmbH hat im Jahr 2020 eine Vermögensanlage mit dem Namen „ProReal Europa 9“ aufgelegt.
Nahezu alle Einnahmen aus der Anlage wurden als Darlehen an eine Darlehensnehmerin vergeben, die in der Immobilienprojektentwicklung tätig ist.
Diese Darlehensnehmerin hat am 11. März 2024 Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt.

Die Folgen:

Die Insolvenz der Darlehensnehmerin könnte negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 9 GmbH haben.
Dies könnte dazu führen, dass die ProReal Europa 9 GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht nachkommen kann.

Die Reaktion der BaFin:

Die BaFin hat die Mitteilung nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz veröffentlicht, um die Anleger über die möglichen Zahlungsausfälle zu informieren.
Die BaFin weist darauf hin, dass die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsachen nicht von ihr geprüft wurde.

Die Situation für die Anleger:

Die Anleger der ProReal Europa 9 GmbH müssen nun bangen, ob sie ihre Investition zurück erhalten werden.
Es ist ratsam, dass sich die Anleger an die ProReal Europa 9 GmbH wenden und sich über die aktuelle Situation informieren.

Fazit:

Der Fall der ProReal Europa 9 GmbH zeigt, dass Investitionen in Vermögensanlagen immer auch ein Risiko darstellen. Anleger sollten sich daher vor einer Investition genau über das Unternehmen und die damit verbundenen Risiken informieren.

 

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