Banken bieten das so genannte P-Konto überteuert an. Das zeigt eine Untersuchung der Zeitschrift Ökotest, die am Freitag in der Printausgabe veröffentlicht wird. In mehr als der Hälfte der 159 untersuchten Fälle zahlen betroffene Verbraucher dafür im Schnitt monatlich fünf bis sechs Euro mehr als für ein normales Konto. Hinzu kommt: Fast immer müssen Kunden auf wichtige Zahlungsfunktionen verzichten. Banken sind seit 1. Juli verpflichtet, das Konto ihrer Kunden auf Wunsch in ein pfändungsgeschütztes Konto umzuwandeln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine gesetzliche Klarstellung. „Die Bundesjustizministerin muss aktiv werden. Verbraucher dürfen beim Umstieg auf ein P-Konto nicht mehr bezahlen als vorher“, erklärt Vorstand Gerd Billen.
Dies entspricht auch dem Wunsch des Gesetzgebers: Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte in seiner Beschlussempfehlung vom April 2009 klargestellt, der Preis für ein P-Konto dürfe „das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen“. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat diesen Sommer die Kreditwirtschaft ebenfalls aufgefordert, das neue P-Konto kostenfrei anzubieten oder zumindest „keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr zu verlangen“. Und der Bundesgerichtshof entschied bereits 1999, dass Banken dem Kontoinhaber ihren Aufwand für Kontopfändungen nicht in Rechnung stellen dürfen.
Besondere Brisanz birgt die Tatsache, dass ab 2012 der herkömmliche Pfändungsschutz ausläuft. Danach ist jeder, der von einer Kontopfändung betroffen ist, auf ein P-Konto angewiesen. Ändert sich bis dahin nichts, verpflichtet der Staat seine klammen Bürger, besonders hohe Kontokosten zu bezahlen. Die Untersuchung von Ökotest zeigt, dass diese auch in den Gebühren für einzelne Buchungen versteckt werden.
P-Konto nur eingeschränkt nutzbar
Doch es sind nicht die Kosten allein: Nahezu alle P-Kontoinhaber müssen auf Dispositionskredit und Kreditkarte verzichten, nur sechs der untersuchten Banken bieten eine Prepaidkreditkarte an. Oft ist Online-Banking nicht mehr möglich. Sogar die Girocard (ehemals EC-Karte) wird in rund 23 Prozent aller Fälle gesperrt. Bargeld erhalten die Kunden dann nur noch am Bankschalter. Haben sie ein Konto bei einer Direktbank, ist der Weg zum Bargeld womöglich völlig versperrt. Auch für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Karte häufig gesperrt. Ökotest deckte zudem Fälle auf, bei denen über ein P-Konto keine Daueraufträge möglich sind und Lastschriften nicht mehr ausgeführt werden. Der vzbv hat schon mehrere Kreditinstitute abgemahnt, weil sie durch hohe Kontokosten und fehlende Zahlungsfunktionen die Umwandlung in ein P-Konto erschweren.
Girokonto für jedermann
Der Markt wird das Problem nicht beheben. Denn Verbraucher in Finanznot können nicht einfach die Bank wechseln. Sie haben zwar einen Anspruch darauf, ihr bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben sie nicht. Bei der Ökotest-Untersuchung gaben nur 27 Institute an, auch für Neukunden ein P-Konto zu eröffnen. „Jeder sollte das Recht auf ein Girokonto mit Basisfunktionen haben. Die Bundesregierung muss dies gesetzlich verankern“, fordert Billen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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