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Das Pflegegutachten

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Sie brauchen es noch nicht-Prima.Vielleicht aber pflegen Sie einen nahen Angehörigen und wenden jeden Tag dafür erheblich Zeit auf, ohne dafür entlohnt zu werden? Das muss nicht sein, denn der Staat hat hierfür die gesetzliche Pflegeversicherung geschaffen. Hieraus können Pflegebedürftige monatliche Zahlungen erhalten. Insgesamt 4 Pflegestufen gibt es. In welche dieser Pflegestufen die zu betreuende Person gehört, entscheidet dann ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Aber bitte i m m e r, im eigenen Interesse, ein privates Pflegegutachten in Auftrag geben, denn der MDK als Gutachter der gesetzlichen Pflegeversicherung, entscheidet oft nicht in ihrem Sinne. Wer Ihnen helfen kann? Ganz einfach

www.pflegegutachten-zentrale.de www.pflegegutachter-verzeichnis.de  oder/und kostenlos anrufen unter 0800 795 84 24

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