Wir haben eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland, bekommen eine Menge Anwaltspost von irgendwelchen Betroffenen Unternehmen und/oder Personen, die mit unserer Berichterstattung nicht einverstanden sind. Natürlich bekommen alle, die uns anschreiben, auch eine Antwort, so wie sich das gehört, aber wir lassen uns da natürlich nicht alles gefallen, denn oft sind es die ganz großen „Betrüger und Abzocker“, die sich gegen unsere Berichterstattung wehren, meinen, mit einem Anwaltsschreiben würden wir das große „Bibbern“ bekommen. Das Gegenteil ist der Fall, jedes solcher Schreiben ist für uns zunächst einmal eine Bestätigung, dass wir gelesen bzw. wahrgenommen werden, selbst von großen Unternehmen wie Unister. Oft hören wir nach unserer Antwort dann von so manchem „Winkeladvokaten“ nichts mehr, die verpissen sich dann einfach, weil die wissen, „vor Gericht haben wir keine Chance durchzukommen“. Nun kostet jede einer solchen Abmahnung natürlich Zeit und Aufwand unseres Anwaltes. Der muss bezahlt werden. Und den wollen wir von den Unternehmen/Personen, die uns abmahnen, bezahlt haben. Wir fordern unsere Kritiker dann irgendwann auf, den Vorgang für erledigt zu erklären mit vernünftiger Fristensetzung. Erklären die das nicht, denn machen wir konsequent Feststellungsklagen und lassen feststellen, dass unsere Berichterstattung korrekt war. Bisher alle Entscheidungen für uns . Neben den Bestätigung einer korrekten Berichterstattung über den Vorgang bekommen wir dann auch die Kosten des gesamten Vorganges bezahlt. Unser Rechtsanwalt freut sich. Wir kämpfen für unsere Meinung und unsere Berichterstattung, das merken unsere Gegner immer mehr. Manchmal können wir allerdings GOMOPA verstehen, dass man sich dem entzieht durch einen Sitz nicht in Deutschland. Bisher haben wir jedoch in der anderen Richtung große Erfolge zu verzeichnen.
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