Im Gegensatz zum LV-Ankauf und Ankauf von Bausparverträgen ist der Ankauf von Depots höchst umstritten. Einige Gesellschaften verzichten ganz auf den Ankauf von Depots.
Gut so, denn die Tendenz Seitens der BaFin dazu ist eindeutig. Um solche Depots anzukaufen ist die Zulassung nach KWG 32 erforderlich. Nahezu kein Unternehmen aus diesem Umfeld hat diese Zulassung.
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