Und wieder gibt es eine neue Regelung. Die Landesregierung will den bestehenden Teil-Lockdown in Sachsen ausweiten. Das bedeutet konkret, sie will eine Hotspot-Regelung für die Gastronomie einführen. „Ab einer Inzidenz über 1500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen die Gastronomie-Betriebe schließen müssen“, teilte das Sozialministerium von Petra Köpping mit nach den regierungsinternen Beratungen zur neuen Corona-Verordnung mit.
Mal ehrlich, fragt man die Wirte, dann haben die doch eh kaum noch Gäste, denn kaum einer hat doch noch Lust bei diesen täglichen Nachrichten einen Abend in einer Kneipe zu verbringen, von Weihnachtsfeiern einmal ganz abgesehen.
Dafür hat doch bereits die für diese Branche geltende 2G-Regelung, wonach nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, gesorgt sowie die Einschränkung der Öffnungszeiten, aktuell dürfen Cafés und Restaurants nur bis 20 Uhr öffnen.
Kommentar hinterlassen