Natürlich haben alle User Recht, die uns heute Morgen eine E-Mail geschrieben haben. Diese Vertragskonstruktion macht nahezu jedes Unternehmen, das den LV-Ankauf praktiziert, heißt als Schlußfolgerung, hat die Anordnung der BaFin Bestand, dann ist das AUS der LV-Ankaufsgesellschaften in dieser Form besiegelt und dann sind sicherlich weitere Anordnungen von Seiten der BaFin zu erwarten.
Merkwürdig ist, wie von uns ausgeführt, nur der Zeitpunkt der Anordnung, oder weiss die BaFin schon mehr zum Thema „Urteil hess.VGH und 4future GmbH“? Diese Frage stellen wir uns natürlich in der Redaktion. Wir verfolgen den Vorgang aufmerksam weiter.
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