Das Streikrecht ist in Deutschland im Grundgesetz, Artikel 9, verankert. Es ermöglicht Gewerkschaften, ihre Mitglieder zum Streik aufzurufen, um Tarifforderungen durchzusetzen.
Gesetzliche Regelungen:
Kein Streikgesetz: In Deutschland existiert kein eigens definiertes Streikgesetz. Die Rechtsprechung zu Streiks entwickelte sich im Laufe der Zeit durch Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Verhältnismäßigkeit: Streiks müssen verhältnismäßig sein und dürfen die Existenz eines Betriebs nicht bedrohen.
Urabstimmung: Eine Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern ist vor einem Streik nicht zwingend notwendig, wird aber von einigen Gewerkschaften in ihrer Satzung vorgeschrieben.
Schlichtung: Eine Schlichtung vor einem Streik ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Zulässige Streiks:
Tarifliche Forderungen: Streiks sind nur zulässig, wenn sie zur Durchsetzung von tariflich regelbaren Forderungen geführt werden.
Warnstreiks: Kurze Streiks, um Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, sind zulässig.
Nadelstichtaktik: „Wellenstreiks“, wie von der GDL praktiziert, sind nach herrschender Meinung zulässig.
Verbotene Streiks:
Politische Streiks: Streiks aus politischen Gründen, beispielsweise gegen die Rentenpolitik der Regierung, sind nicht erlaubt.
Unverhältnismäßige Streiks: Streiks, die die Existenz eines Betriebs bedrohen, können verboten werden.
Streikrecht in der Praxis:
Arbeitsgerichte: Die Arbeitsgerichte entscheiden im Zweifelsfall über die Rechtmäßigkeit von Streiks.
Einstweilige Verfügungen: Arbeitgeber können beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um einen Streik zu unterbinden.
Schadensersatz: Bei einem unrechtmäßigen Streik droht der Gewerkschaft Schadensersatz.
Streikkasse: Gewerkschaften müssen ihren Mitgliedern während des Streiks einen finanziellen Ausgleich zahlen.
Diskussion und Reformbedarf:
Kritik aus Wirtschaft und Politik: Forderung nach mehr Regulierung des Streikrechts, um die kritische Infrastruktur zu schützen.
Bedenken von Arbeitsrechtlern: Ein Streikgesetz könnte vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden.
Schlichtungspflicht: Vorschlag, eine Schlichtung vor Streiks vorzuschreiben.
Streikgesetzgebung: Bisherige Regierungen haben sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht an eine umfassende Streikgesetzgebung gewagt.
Fazit:
Das Streikrecht ist ein wichtiges Element der Tarifautonomie in Deutschland. Es ermöglicht Gewerkschaften, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und Tarifverträge durchzusetzen. Die Diskussion um die Regulierung des Streikrechts wird weiterhin geführt werden, wobei die Verhältnismäßigkeit und die Wahrung der Tarifautonomie zentrale Punkte bleiben werden.
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