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Das Synonym für „Ärger“ in der Berliner Koalition: FDP

saarnews (CC0), Pixabay
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Die Fraktion der FDP im Bundestag möchte ihre Zustimmung zur Kindergrundsicherung nur unter bestimmten Bedingungen geben. Nach Angaben des ersten parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion, Vogel, gegenüber der „FAZ“, gibt es „noch viele offene Fragen“ in Bezug auf die Gesetzesentwürfe, die in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurden. Diese wurden von der grünen Familienministerin Paus vorgelegt.

Vogel äußerte dabei konkret Bedenken hinsichtlich der effektiven Reduzierung von Bürokratie. Er fordert, dass die Kindergrundsicherung in ein umfassendes Konzept zur Förderung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat integriert werden sollte. Damit wird deutlich, dass es für die FDP-Fraktion wichtig ist, nicht nur Unterstützung für Kinder sicherzustellen, sondern auch Anreize für Erwerbstätigkeit im Rahmen des Sozialstaates zu stärken.

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Bedingungen die FDP an ihre Zustimmung knüpft und wie Verhandlungen mit den anderen Parteien im Bundestag diesbezüglich verlaufen werden. Diese Diskussionen könnten den Weg für die Gesetzesentwürfe ebnen oder weitere Anpassungen und Überarbeitungen notwendig machen.

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