Amtsgericht Düsseldorf–Die Pressedezernentin –Pressestelle des Amtsgerichts Düsseldorf
4. September 2020 Pressemitteilung
Anklageerhebung gegen Herrn Christoph Metzelder
Bei dem Amtsgericht Düsseldorf ist am 02.09.2020 eine Anklage der Staatsanwalt-schaft Düsseldorf gegen den ehemaligen Profifußballer Christoph Metzelder wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften in 29 Fällen und Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften in einem weiteren Fall eingegangen.
In dem Zeitraum vom 09.07.2019 bis zum 01.09.2019 soll der Angeschuldigte über die Kommunikationsplattform WhatsApp einer Zeugin zehn Bildaufnahmen mit kinderpor-nographischem Inhalt, einer weiteren Zeugin 16 Bild-und zwei Videodateien mit kin-derpornographischem Inhalt sowie einer dritten Zeugin eine Bilddatei mit kinderporno-graphischem Inhalt übersandt haben.
Unter dem 03.09.2019 soll der Angeschuldigte auf seinem Mobiltelefon 297 Dateien mit kinder-und jugendpornographischem Inhalt besessen haben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 126 Ds –71Js 1108/19 –590/20 geführt.
Das Gericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Dazu muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, d.h. bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation muss die Verurteilung des Ange-schuldigten wahrscheinlich sein. Sobald eine Entscheidung des Gerichts vorliegt, wird eine Pressemitteilung erfolgen.
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