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Das Thema Schadenersatz für Spediiteure

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Ein Thema was in den letzten Wochen immer mer die Schlagzeilen bei juristischen Artikeln beherrscht. Hier wird es sicherlich erfolgreiche Klagen gegen die Schuldigen im LKW Kartell geben.

Die durch das sog. LKW-Kartell geschädigten Kunden der Kartellanten sehen sich gegenwärtig in einer Situation, die chancenreich ist. Viele der Geschädigten stellen sich jedoch Fragen, wie sie ihre Rechte effektiv durchsetzen können. Die Situation, in der sich bspw. eine mittelständische Spedition gegenwärtig wiederfindet ist relativ einfach:

Die meisten Spediteure sind sich der Situation bewusst, dass ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen könnten. Die Schwierigkeit besteht weniger auf der rechtlichen Seite als auf der Kostenseite. Die Rechtslage scheint klar. Aber was kostet die Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Spediteur? Welche Präzedenzfälle gibt es? Wie kann ich den mir entstandenen Schaden beziffern? Das heißt im Klartext, woher kann ich wissen, was der von mir mutmaßlich aufgrund der Kartellabreden zu teuer erworbene LKW bei „normalen“ Marktpreisen gekostet hätte? Muss ich prozessieren und wird mich ein großer Konzern als Verhandlungspartner überhaupt ernst nehmen?

Diesen Schwierigkeiten kann durch gezielten Einsatz der Mittel des kollektiven Rechtsschutzes begegnet werden. Die aufgeworfenen Fragen klären sich.

Aber was bedeutet kollektiver Rechtsschutz? Grundsätzlich ist der zentrale Gedanke, dass durch den Zusammenschluss vieler Marktteilnehmer mit den gleichen rechtlichen Interessen, beispielsweise innerhalb eines Großschadensfalles, eine Wissenszentrierung erreicht werden kann. Die Kenntnisse aller Betroffenen fließen zusammen und können gebündelt werden. Sachverhaltskenntnisse, die einer der Geschädigten nicht hat, besitzt möglicherweise einer der anderen Geschädigten.

Wissenszentrierung bedeutet aber auch, dass rechtliche Vertreter der Geschädigten in die Lage versetzt werden, das Wissen aus einem Fall auf den anderen Fall zu übertragen. Sollte beispielsweise durch eine Argumentationslinie ein positives Urteil erstritten werden können oder eine gute außergerichtliche Einigung erzielt werden, so lässt sich diese Linie auf Parallelfälle übertragen. Im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die grundsätzlich das letzte Mittel sein sollten, können erstrittene Urteile, die positiv für die Geschädigten ausfallen, in Parallelverfahren eingeführt werden.

Die Gegner der Geschädigten, nämlich die in der Vergangenheit zu einem Kartell zusammengeschlossenen Unternehmen, zentrieren ihr Wissen ganz automatisch. Es handelt sich um große Konzerne wie MAN oder Daimler, die sich nunmehr mutmaßlich tausenden Geschädigten gegenübersehen. Bei den betreffenden Konzernen läuft also das Wissen, sowohl bezüglich des Sachverhaltes als auch des Verlaufes der rechtlichen Auseinandersetzungen, „automatisch“ zusammen. Dem kann nur durch einen gezielten Zusammenschluss mehrerer Geschädigter begegnet werden.

Ferner besteht ein weiterer Vorteil des kollektiven Rechtsschutzes darin, Kosten der Anspruchsdurchsetzung für den einzelnen Geschädigten senken zu können. Um beispielsweise die entstandenen Schäden zu beziffern ist ein wettbewerbsökonomisches Gutachten erforderlich. Derartige Gutachten sind relativ teuer. Rechtsanwalt Sochurek (Kanzlei Peres & Partner) aus dem unabhängigen Spezialistenteam der Plattform www.lkw-kartellschaden.de: „Natürlich lassen sich einzelne Fälle aus bestimmten Zeiträumen und betreffend bestimmter Hersteller zusammenfassen hinsichtlich der Bezifferung der Kartellschäden“. Auf diese Weise senken sich die Kosten eines Gutachtens natürlich signifikant, da diese aufgeteilt werden können.

Des Weiteren verleiht das Instrument des kollektiven Rechtsschutzes gerade den kleinen und mittleren Betrieben eine Verhandlungsmacht, die sie sonst nicht hätten. Ein einzelner kleiner Betrieb wird einem Großkonzern in Verhandlungen kaum auf Augenhöhe begegnen können. Sind 30 Betriebe zusammengeschlossen und verhandeln gemeinschaftlich sieht das Bild anders aus.

Die Spezialisten aus dem Anwaltsteam haben extensive Erfahrung mit kollektivem Rechtsschutz, in verschiedenen Fallkomplexen und aus buchstäblich hunderten Verfahren. Beispielsweise vertraten Rechtsanwalt Daniel Blazek (Kanzlei BEMK), ein weiterer Spezialist der Plattform www.lkw-kartellschaden.de und Rechtsanwalt Sochurek hunderte geschädigte Vermittler der ehemaligen Infinus AG. Daniel Blazek: „Hierbei konnten wie insbesondere in der Anfangsphase wichtige Urteile erstreiten, die dann im weiteren Verlauf des Komplexes für unsere Mandanten eingesetzt werden konnten. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn wir nur vereinzelte Geschädigte vertreten hätten.“ Auf diese Weise gelang es Sochurek und Blazek zahlreich positive Urteile zu erstreiten!

Sochurek führte mehr als hundert Verfahren für Investoren gegen eine Onlinebank, darüber berichtete beispielsweise das Handelsblatt (www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/anwalt-im-interview-provisionen-bis-zu-14-prozent/8104454.html)

Ebenso berichtete das Handelsblatt ausführlich über das von Daniel Blazek angestrengte Klageverfahren gegen Porsche (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/schadensersatz-der-mutige-chefanklaeger-von-porsche/6074332.html)

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Selbst wenn es sich nur um eine kleine Gruppe handeln sollte, steigen für das einzelne Mitglied die Chancen Verfahrenskosten und Risiken auf ein vertretbares Maß zu senken. Konkrete Leistungen – neben den vorgenannten Vorteilen – einer Interessengruppe könnten z. B. sein, Paketpreise für individuelle Schadensberechnungen oder belastbares preisökonomische Gutachten auszuhandeln, um auch im gerichtlichen Verfahren den Klageweg mit konkreten Aussagen zur Schadenshöhe beschreiten zu können.

Dr. Daniel Peres, ebenfalls Mitglied des Spezialistenteams und seit Jahren auch Berater im Team der Bundesrepublik Deutschland beim Prozess gegen das Toll-Collect-Konsortium betreffend LKW-Maut, erklärt: „Gegenwärtig erfährt die Gemeinschaft regen Zulauf, weshalb wir zuversichtlich sind, dass wir das Instrument des kollektiven Rechtsschutzes wirkungsvoll werden einsetzen können.“

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